teaser bild
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 18
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.08.2009
    Beiträge
    48
    aus Hochschulstart: "Konnte ein Teilstudienplatz wegen eines Dienstes nicht angenommen werden, besteht nach Ableistung des Dienstes ein Anspruch auf eine erneute Auswahl auf einen Teilstudienplatz. Dieser wird nach dem Nachrückverfahren vergeben.

    Ist die Zulassung an demselben Ort wieder gewünscht, besteht die Möglichkeit, dem Zulassungsantrag einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches beizufügen."

    ich schließe daraus, dass du dein FSJ zuende machen und dann im WS (bzw. vermutlich auch noch im SS 2012) den Teilstudienplatz antreten kannst, du musst dich bei der neuen Bewerbung darauf berufen, am Besten bei HSS nachfragen, wie das geht...

    Allerdings wundere ich mich, dass beim Studienangebot für Mainz weder im SS 2011 noch im WS 2011/12 die Teilstudienplätze erwähnt werden.
    Weiß jemand, welche Unis überhaupt noch solche teilstudienplätze anbieten, erwähnen tun sie nur noch GÖ, Regensburg und Marburg (bei HSS).
    Geändert von GeliS. (29.04.2011 um 16:56 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    24.09.2010
    Beiträge
    134
    Gilt denn ein FSJ für Hochschulstart wirklich als Zwangsdienst, so wie der Zivildienst? Ich würde dort anrufen und explizit nachfragen, ob eine Studienplatzgarantie fürs nächste Jahr gegeben ist, wenn du dich nicht einschreibst.

    BTW: Kann ein FSJ - da freiwillig - nicht einfach verkürzt werden? Gerade mit der Begründung, dass ein Studienplatz in Aussicht ist, sollte das doch kein Problem sein, oder? Und ein 3/4 FSJ wird doch sicher auch irgendwie honoriert.

    Gruß



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.08.2009
    Beiträge
    48
    1. FSJ gilt als Dienst!! siehe HSS.....

    2. Natürlich kann man ein FSJ/einen Freiwilligendienst abbrechen, z.B. um einen Studienplatz anzunehmen-aber der Fragesteller sorgt sich ja um die Nachteile des verspäteten Einstiegs mitten im Semester und die ließen sich vermeiden, wenn er das FSJ beendet und den Platz zum WS annimmt.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    Chuck Norris Avatar von bipolarbär
    Mitglied seit
    15.08.2010
    Beiträge
    333
    Ich würde dir auch dazu raten den studienplatz erst im WS anzunehmen, da du jetzt einige pflichtkurse verpasst hättest und dementsprechend nicht alle scheine erwerben könntest.

    Und herzlichen glückwunsch, mainz ist echt schön



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #10
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.03.2011
    Beiträge
    661
    mich würde eher stören, dass man die ganzen Erstsemestereinführungen verpasst hat. Hier im Forum wurde geschrieben, dass dadurch der Anschluss wesentlich schwerer fiel. Sogar von "hat mehrere Semester gekostet" war die Rede. Doch so ein nachträglicher Studienplatz hat auch was für sich.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook