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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    ehemals: lail-001
    Mitglied seit
    10.02.2007
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    hallo.ich habe gestern mein examen bestanden und jetzt wo ich eigentlich entspannen sollte kommen fragen über fragen...

    1. wo beantrage ich wie meine approbation? und was brauche ich alle sdafür?
    2. wer kann einen objektiv über versicherungen beraten? also was man alles an versicherungen braucht und welche gut sind?


    wäre unglaublich dankbar über hilfen, habe sonst keinen im bekanntenkreis, der mir helfen kann...oder mich beraten kann.

    lirbrn gruß



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  2. #2
    Platin-Mitglied Avatar von LasseReinböng
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von lm09 Beitrag anzeigen
    hallo.ich habe gestern mein examen bestanden und jetzt wo ich eigentlich entspannen sollte kommen fragen über fragen...

    1. wo beantrage ich wie meine approbation? und was brauche ich alle sdafür?
    2. wer kann einen objektiv über versicherungen beraten? also was man alles an versicherungen braucht und welche gut sind?


    wäre unglaublich dankbar über hilfen, habe sonst keinen im bekanntenkreis, der mir helfen kann...oder mich beraten kann.

    lirbrn gruß
    die Appro gibts meist beim LPA. Versicherungen weiß ich net...die meisten "Berater" sind Gauner...außer einer Berufshaftpflichtversicherung würd ich mir erstmal nix zulegen.
    Dark humor is like food - not everyone get's it (Joseph Stalin)



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  3. #3
    ehemals: lail-001
    Mitglied seit
    10.02.2007
    Beiträge
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    danke für deine antwort. ok also zuerst berufshaftpflicht. was kann man denn rein theoretisch alles abschließen? bzw was gehört alles dazu?



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    16.04.2006
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    368
    Falls Du als Arzt tätig werden wirst in den nächsten Monaten, wirst Du bezüglich der Rentenversicherung Pflichtmitglied im Versorgungswerk Deines Bundeslandes bzw. Deiner Ärztekammer.

    Zudem mußt Du Dich nach Erhalt der Approbation bei der Ärztekammer anmelden. Entweder bei der Ärztekammer des Wohnortes, sofern Du noch nicht direkt eine Tätigkeit aufnimmst (z.B. wg. Pause für Promotion). Oder im Falle einer kurzfristigen Berufsaufnahme bei der Ärztekammer, in deren Bereich sich die Arbeitsstelle befindet.

    Krankenversicherung muß natürlich fortgeführt werden.



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  5. #5
    z.Zt. Schreibtischknecht
    Mitglied seit
    30.03.2007
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    huhu laila....

    Ganz wichtig wenn du anfängst zu arbeiten bei der rentenkasse abmelden! Sonst zahlst du doppelt weil die Rente trägt ja das Versorgungsamt....

    ansonsten bin ich auch ahnungslos



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