teaser bild
Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 24
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    16.04.2006
    Beiträge
    368

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    In dieser Woche habe ich nochmal den Artikel gefunden:
    Gemäß neuester Version des Heilberufegesetzes NRW muß sich jeder approbierte Arzt bei der zuständigen Kammer (Nordrhein oder Westfalen-Lippe) innerhalb eines Monats anmelden.



  2. #12
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Registriert seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.296
    Mag sein, in Hessen musste man bisher nicht. Und da ich nicht weiss, in welchem Bundesland der TE wohnt, fand ich den Hinweis ganz sinnvoll, dass es nicht überall ein Muss ist.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #13
    Premium Mitglied Avatar von Frau Dockter
    Registriert seit
    17.03.2004
    Beiträge
    195
    Ich verlasse nächsten Monat das schöne Hessen und ziehe nach Baden-Württemberg. Muss ich mich dann eigentlich in meinem NEUEN Bundesland bei der Ärztekammer anmelden? Und noch viel interessanter: Bekomme ich dann in BW einen Arztausweis, auch wenn ich noch nicht arbeite??



  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    09.11.2006
    Beiträge
    102
    Arztausweis bekommt jeder approbierte Arzt.

    Und wies mit anmelden aussieht, würd ich eher mal die Ärztekammer fragen als ein Internetforum. Einfach mal anrufen...



  5. #15
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148
    Also eigentlich ist ja jeder approbierte Arzt Zwangsmitglied in der für ihn zuständigen Ärztekammer. Selbst ohne ärztliche Tätigkeit muss ich ja den Mindestbeitrag an die Kammer entrichten. Von daher gehe ich mal davon aus, dass man sich auch bei der Kammer anmelden muss. Bei mir haben die sogar mal Theater gemacht, weil ich von einem Verwaltungsbezirk in den benachbarten gewechselt habe. Merke: gleiche Ärztekammer, nur eben anderer VB: ummelden! So zumindest ist es in Westfalen-Lippe, da aber zumindest die Geschichte mit dem Kammerbeitrag überall gleich ist, denke ich mal, dass man sich auch zumindest in irgendeiner Form melden muss. Und dann klappt es auch mit dem Arztausweis...
    Geändert von Brutus (17.06.2011 um 17:39 Uhr) Grund: Subjekt, Prädikat, Objekt...
    I'm a very stable genius!



Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook