Ganz klar: Wenn Du noch nicht sooo alt bist, nach dem Examen mal probieren. Vergiss Dein schelchtes Gewissen wg. AG. Und mit etwas Glück bist Du bei Abtreten aus der Berufswelt so weit, dass Du Nachtdienste übernehmen *könntest* (darfst Du dann ja nicht, welch Glück...). Wenn Du zurück kommst (der Anspruch auf den Arbeitsplatz bleibt bestehen, unabhängig von einer Befristung, die verschiebt sich nur), bist Du dann sowieso interessant - eben wegen den Nachdiensten. Da würd ich mir mal keine Sorgen machen....