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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Ganz klar: Wenn Du noch nicht sooo alt bist, nach dem Examen mal probieren. Vergiss Dein schelchtes Gewissen wg. AG. Und mit etwas Glück bist Du bei Abtreten aus der Berufswelt so weit, dass Du Nachtdienste übernehmen *könntest* (darfst Du dann ja nicht, welch Glück...). Wenn Du zurück kommst (der Anspruch auf den Arbeitsplatz bleibt bestehen, unabhängig von einer Befristung, die verschiebt sich nur), bist Du dann sowieso interessant - eben wegen den Nachdiensten. Da würd ich mir mal keine Sorgen machen....



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  2. #7
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von Gelbes_U Beitrag anzeigen
    Wenn Du zurück kommst (der Anspruch auf den Arbeitsplatz bleibt bestehen, unabhängig von einer Befristung, die verschiebt sich nur)
    Das trifft nicht bei allen Arbeitgebern zu, das machen manche, andere nicht - da läuft der Vertrag dann aus.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Stimmt, ich hatte mich leider geirrt.

    http://www.kinder-aktuell.de/recht-s...erschaft-1232/

    Allerdings bleibt es für mich bei der Sache mit den Nachtdiensten: Wenn Du den Sprung geschafft hast und mal alleine gelassen werden kannst, musst Du Dir keine allzu großen Sorgen mehr machen.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Ja ich bin noch nicht soo alt ( 25 ) aber wir wünschen uns schon länger ein Kind und haben es schon etwas vor uns hergeschoben weil es halt bis jetzt auch nie richtig gepasst hat.
    Übr die Sache mit der Befristung hab ich auch schon was gelesen. Wenn der Vertrag dann ausläuft, bekommt man aber doch trotzdem weiter das Elterngeld, oder? Man ist "nur" nach der Elternzeit arbeitslos- hab ich das richtig verstanden?
    Danke schon mal für eure Antworten bis jetzt!
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  5. #10
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Japp, so ist es. Für das Elterngeld zählt nur all das, was vor dem Mutterschutz/der Geburt passierte.



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