1. Gebiet Anästhesiologie (Weiterbildungsordnung - Stand: 01.07.2010)
Definition:
Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regional-
und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und
Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen
während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie
intensivmedizinische, notfallmedizinische und
schmerztherapeutische Maßnahmen.
Facharzt / Fachärztin für Anästhesiologie
(Anästhesist / Anästhesistin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie ist die
Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der
vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
• 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können
bis zu
– 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten
angerechnet werden
– 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet
werden
• 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
– 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen
Gebiet abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
– den Anästhesieverfahren
– der Beurteilung perioperativer Risiken
– Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin
– der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen,
einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger
Schrittmacheranwendung
– notfallmedizinischen Maßnahmen
– der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender
Patienten
– der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler
Ernährung
– der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich
der perioperativen Medikation
– psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen
und psychosozialen Zusammenhängen
– der Indikationsstellung, sachgerechten Proben-gewinnung
und -behandlung für Laboruntersuchungen und
Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
– Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen
– Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung
– Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich
Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen
sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
– Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale
und parenterale Ernährung
– Elektrokardiogramme
– selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren, davon
– im Gebiet Chirurgie
– im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
– bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten
5. Lebensjahr
– in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten
– bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich
– rückenmarksnahe Regionalanästhesien
– periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden
– Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade,
davon
– bei intrathorakalen Eingriffen
– bei intrakraniellen Eingriffen