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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    21.05.2011
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    Wien
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    6
    Hallo,
    Ich stehe derzeit vor der offenen Frage, ob eine angefangene Ausbildung zur Berufstätigkeit zählt? Bei "Berufsausbildung als Kriterium" kann ich ka soweit nur abgeschlossene Ausbildungen angeben. Aber wie sieht das bei Berufstätigkeit aus bzw. falls dies nicht erlaubt ist, wo gebe ich dann z.B. eine angefangene Ausbildung an. Zur Info habe mich in Mannheim beworben.
    Danke und einen lieben Gruß



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  2. #2
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    Bonn
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    12. Fastarzt
    Beiträge
    2.628
    also, wenn dass noch so ist wie letztes Jahr wird die eine angefangene Ausbildung nicht angerechnet... Bei mir war es besonders bitter, weil ich Anfag Sep. Examen hatte, der Bewerbungsschluss aber schon vorher war. Naja nutzen tut mir das mit 2,0 eh nix
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    138
    versuch's einfach: schick eine Schulbescheinigung oder Ähnliches an hochschulstart, vielleicht hilft's und dir wird wenigstens etwas angerechnet...
    verlieren kannst du dabei nichts; dir kann es höchstens passieren, dass deine
    Unterlagen nicht angerechnet werden

    Drück dir die Daumen!
    (versuche es momentan auch auf diese Art



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  4. #4
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    12.04.2007
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    Duisburg-Essen
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    4.931
    Eine Schulbescheinigung o.ä. bringt gar nichts. Hochschulstart erkennt nur abgeschlossene Ausbildungen an, wenn man das Abschlusszertifikat (wie auch immer das aussehen mag) in Händen hält bzw. eine Fotokopie zugeschickt hat!
    (Auch auf dem FB Profil einsehbar. btw. hattest du die Frage da nicht schon gestellt?)



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