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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
    Mitglied seit
    19.06.2008
    Ort
    ehemals Freiburg
    Semester:
    ausgeHEXt :)
    Beiträge
    1.198
    Hej ihrs,

    wenn ich bei einem Patienten HIV diagnostiziere, ihm dies mitteile, er beispielsweise in einer festen Beziehung ist, ich ihm empfehle, die Diagnose seiner Partnerin mitzuteilen und er dies aber nicht tun will - werde ich dann als Arzt von der Schweigepflicht befreit wegen der Gefährdung dritter und habe ich dann die moralische Verantwortung, den Fall zu melden?


    Gruß vom Q



    wird schon werden... irgendwie...



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.481
    Moral interessiert den Staatsanwalt nicht, wenn es um die Verletzung der Schweigepflicht geht.

    Hier ein Artikel von 2010:
    http://www.medical-officeservice.de/...rechen__15.php

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
    Mitglied seit
    19.06.2008
    Ort
    ehemals Freiburg
    Semester:
    ausgeHEXt :)
    Beiträge
    1.198
    laut diesem Bericht würde ja folgender Absatz zu meinem Beispiel passen:

    "Schwierig wird es, wenn der Arzt weiß, dass der Partner nicht über die Infektion informiert ist und sein Patient ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihm praktiziert, so der Medizinrechtler. Unter diesen Umständen kann der Arzt straffrei ausgehen, wenn er seine Schweigepflicht verletzt, da es sich um einen "rechtfertigenden Notstand" handelt. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass der Arzt konkrete Anhaltspunkte hat, dass der HIV-Infizierte seinen Geschlechtspartner nicht über die Infektionsgefahr informiert."

    oder?



    wird schon werden... irgendwie...



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  4. #4
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404
    Ist das eine perverse Welt, der obige Beitrag zeigt es nur zu deutlich.

    Erzähl ich was, kann ich mich strafbar machen (geb aber vielleicht straffrei aus der Sache heraus), erzähl ich nichts, kann ich mich starbar machen... *kopfschüttel*.

    Die Essenz dieser Rechtssprechung ist, Patienten mit positiven HIV-Status bzgl. ihrer sexuellen Aktivität aufzuklären, sie aber tunlichst nicht detailliert darüber auszufragen.

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
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    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Wieso? Die Sache ist doch relativ klar:
    Grundsätzlich die Schweigepflicht einzuhalten, außer Du hast als Arzt Kenntnis davon, dass der Patient andere gefährdet (z.B. durch ungeschützten Geschlechtsverkehr), dann ist die Schweigepflicht hinfällig.
    Wenn der Patient Dir gegenüber angibt immer ein Kondom zu benutzen oder keusch zu leben, dann musst Du die Schweigepflicht auch einhalten - auch wenn Du die Angaben natürlich nicht nachprüfen kannst.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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