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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ort
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    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.478
    und wenn er doch ohne Kondom mit dem Partner aktiv ist muss man auf einen guten eigenen Anwalt und einen Richter mit Hirn und Herz hoffen.

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  2. #7
    Allt kommer bli bra... Avatar von *dasQ*
    Mitglied seit
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    ehemals Freiburg
    Semester:
    ausgeHEXt :)
    Beiträge
    1.198
    ward ihr denn als ärzte schonmal in einer solchen situation? und wie seid ihr damit umgegangen? finde das echt sehr schwierig



    wird schon werden... irgendwie...



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  3. #8
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.478
    Nope, wir stellen solche Diagnosen normalerweise nicht.

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  4. #9
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Moral interessiert den Staatsanwalt nicht, wenn es um die Verletzung der Schweigepflicht geht.
    Das Zauberwort heisst Güterabwägung; die Gesundheit des Partners und das Risiko einer lebensgefährlichen Infektion ist höherwertiger als der Datenschutz des Patienten, falls letzterer den Partner im Unklaren läßt. Und mit dieser Begründung kann ein Arzt seine Schweigepflicht in diesem speziellen Fall erklären, zumindest hat mir das mal ein Medizinrechtler so erklärt.

    @ *dasQ*: ich hatte kürzlich einen Patienten mit einer genitalen Infektion, die durchaus ein syphilitischer Primäraffekt sein könnte. Von ungeschützem Verkehr habe ich ihm bis zur Diagnosesicherung abgeraten mit dem Hinweis, daß eine mutwillige Infektion strafbar ist. Ich denke, daß er sich daran halten wird.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #10
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
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    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    und wenn er doch ohne Kondom mit dem Partner aktiv ist muss man auf einen guten eigenen Anwalt und einen Richter mit Hirn und Herz hoffen.
    Wieso sollte das so sein?
    Du kannst den Patienten doch nicht 24h/d beschatten und kontrollieren ob er das tatsächlich so macht.
    Da dokumentierst Du "Patient über Infektionsgefahr bei ungeschützten GV aufgeklärt, Bedeutung der Verwendung eines Kondoms besonders betont. Patient berichtet, ausschließlich geschützten GV zu praktizieren." Damit ist Dein Teil getan.
    Wenn der jetzt irgendwen in der Disco abschleppt und dann keinen Gummi nimmt, das kann Dir doch keiner vorwerfen...
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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