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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    25.11.2002
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    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404
    Praxen bedürfen weiterhin einer Niederlassungsbewilligung. Jedoch entsteht gerade im hausärztlichen Bereich, ähnlich wie in Deutschland, im ländlichen Gebiet zunehmend eine Lücke. Einen Facharzt wie den praktischen Arzt halte ich aber für unverantwortlich.

    Mein Lieblingszitat der Weiterbildungsordnung ist diese Passage
    Prüfung
    Für den Erwerb des eidgenössischen Titels «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» ist die be-standene Facharztprüfung Allgemeine Innere Medizin nachzuweisen (Bestehensgrenze All-gemeine Innere Medizin minus 10%).
    Wieso ist der noch nicht abgeschafft?

    Habe im übrigen noch von NIEMANDEN gehört, dass der den gemacht hat! Die Allgemeinmedizinprüfung ist einfach genug...

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  2. #7
    gone with the wind
    Mitglied seit
    10.11.2003
    Semester:
    passé
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    383
    Zitat Zitat von Die Niere Beitrag anzeigen
    .

    Mein Lieblingszitat der Weiterbildungsordnung ist diese Passage

    Prüfung
    Für den Erwerb des eidgenössischen Titels «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» ist die be-standene Facharztprüfung Allgemeine Innere Medizin nachzuweisen (Bestehensgrenze All-gemeine Innere Medizin minus 10%).
    So etwas hatten wir mal in der Vorklinik: Bestehensgrenze für Humanmediziner 60%, für Zahnmediziner 50%......



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