Ja, ich habe auch von einem Fall gehört, bei dem das Gutachten nicht anerkannt wurde, weil es zu simpel verfasst und keine Bezüge zu den Tätigkeiten des Bewerbers nannte (ich glaube bei thieme.de gab es so einen Fall). Also entscheidend ist die "Erfahrung" der jeweiligen Uni, den Wortlaut eines solchen Gutachtens zu treffen.
Laut ZVS-Broschüre stellt das Gutachten immerhin eine Vorentscheidung dar. Daher kommt es sehr selten vor, dass so ein Gutachten in Frage gestellt und abgelehnt wird.