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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn du heute kündigst, musst du die Kündigungsfrist einhalten. D.h. hast du vier Wochen Kündigungsfrist, dann musst du ab dem Tag der Kündigung noch vier Wochen arbeiten. Falls du früher aufhören musst oder möchtest, kannst du den jeweiligen Chef um einen Auflösungsvertrag bitten.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
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    Kann man das nicht umgehen! ich mein was wollen die von mir? Die können mir ja eigentlich nix ausser mich kündigen Und ich hab ja Schule im September also Arbeitskraft geht auch nicht verloren. Und Gehalt können die auch behalten.
    Was hälst du davon, wenn ich mir den Krankenpflegepraktikums wisch von der PDL unterschreiben lasse und mich dann Krankschreiben lasse (oder einfach nicht mehr komme)

    Und ist die Aufnahme eines Studiums kein "wichtiger Grund", der eine fristlose Kündigung möglich macht? siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wichtiger_Grund



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  3. #8
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    Ein wichtiger Grund, der den Ausbildenden berechtigt, das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit zu kündigen, ist (nur) dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Ausbildenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Ausbildenden und des Auszubildenden die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann. An das Vorliegen eines wichtigen Grundes sind aber um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits bestanden hat.

    Ich muss im September ja eine Wohnung finden umziehen mich ummelden etc. also kann mir dass nebenbei zugemutet werden



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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ob das ein wichtiger Grund ist, kann ich dir nicht sagen. Soweit ich weiss, müssen das wirklich wichtige Sachen (Krankheit, schwerwiegende familiäre Dinge) sein. Und da du ja noch nicht studierst, weil das Semester noch lange nicht angefangen hat, kann dir ein Weiterarbeiten durchaus zugemutet werden (steht so in dem von dir zitierten Wiki). Sprich: Geh zu deinem Vorgesetzten und bitte ihn um einen Auflösungsvertrag. Meistens spielen die Vorgesetzten mit, weil sie auch keine Lust auf einen Mitarbeiter haben, der keinen Bock auf die Arbeit hat. Ich würde da nicht gleich auf Konfrontationskurs gehen - das bringt dich nicht weiter... und vielleicht willst du ja nicht nur einen Krankenpflegewisch sondern auch ein Zeugnis - für den Fall, dass das mit dem Studium doch nicht so funktioniert auf Dauer.
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  5. #10
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    Ein Auflösungsvertrag ist dasselbe wie ein Aufhebungsvertrag oder?
    Zu wem muss ich da denn? Zur PDL oder zum Schulleiter?



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