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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Dein Recht ist, innerhalb einer festgelegten Kündigungsfrist zu kündigen. Etwas "Falsches" sagen kannst du nicht, weil du keine Begründung dafür nennen musst. So einfach ist das.
    Für alles andere musst du dich auf den guten Willen deiner PDL verlassen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #17
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    ... für den Fall, dass das mit dem Studium doch nicht so funktioniert auf Dauer.
    Sollte er/ sie diese Methode wählen, dann wird es mit einem Ausbildungsplatz in diesem Bereich sowieso schwer.

    Ein Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden. Nach Beendigung der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist oder durch den Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will, gekündigt werden.



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  3. #18
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    Also ich hab grad folgendes gefunden

    "Ordentliche Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe: Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst."

    Ich will aber keine Vier Wochen weiter zu Schule gehen kann ich einen sofortigen Aufhebungsvertrag beantragen?



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  4. #19
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wie bereits gesagt: JA, kannst du. Aber ob man dir das gewährt, kann ich dir nicht sagen... Das ist Ermessenssache und kein Vorgesetzter dieser Welt ist verpflichtet, dich vorher freizustellen.
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