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Was unterschreibt man da genau, kannst du das bitte mal erklären ? Und ist es schwierig, wenn man einer solchen Sache nicht zustimmt, dann trotzdem den Vertrag zu bekommen ?
Müssen sie doch auch nicht, wer Lust hat antwortet, wer keine hat läßt es bleiben - so wird es jedenfalls in anderen Foren gehandhabt. Nur dieses Häufige: "das haben wir früher schon mal erörtert", "lies erst das gesamte Forum durch, bevor du uns hier mit einer Frage behelligst", was hier im Forum praktiziert wird, das nervt schon ein wenig und wirkt einfach sehr abweisend und unfreundlich - finde ich jedenfalls. Diesen Umstand musst du natürlich nicht respektieren, wenn du einfach kurz versuchst zu verstehen, was ich meine, dann reicht das schon .
Für 48 Beiträge blickt der Sonnenschein aber schon sehr hinter die Kulissen... Respekt.
Es geht hier auch um Höflichkeit. Kein Mensch würde sich als Anfänger mit seinem Instrument in ein Orchester setzen und fröhlich in die Runde fragen "Sacht ma, wie spielt man das Ding eigentlich?". Nein, er würde zunächst spielen lernen und sich dann erst ins Orchester setzen. So ähnlich ist es hier auch... Erst Suchfunktion benutzen und die Ergebnisse auch sichten und erst wenn das nichts bringt fragen.
Um was zum Thema beizutragen (nachdem hier einige so nett waren): Die Anzahl von Diensten und damit Wochenstunden ist von Haus und Fach abhängig. Ich habe in meinem Fach (Augenheilkunde, Uni) zwar Opt-out unterschrieben, weil ich 24-Stunden-Dienste vorziehe, komme aber trotzdem auf maximal einen Dienst pro Woche und ein Wochenende im Monat im Schnitt. Sprich: 65 Stunden/Woche hab ich noch nie hinbekommen.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
sssssss
Geändert von gyrasehemmer (10.01.2014 um 16:57 Uhr)
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Psychiatrie: Meistens recht pünktlicher Schluß, d. h. ohne Dienste wie vertraglich vereinbart 42 h/Woche.
Mit Diensten und bei bestehender opt-out-Regelung 60 h/Woche im Mittel über ein halbes Jahr, d. h. es können schon mal an die 100 h/Woche werden, die sich durch Urlaubs/Fortbildungs/Krankheitszeiten dann wieder ausgleichen.
(opt out: Regulär zulässig sind 48 h/Woche, bei ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers dürfen - offiziell - bis zu 60 h/Woche im Mittel über ein halbes Jahr gearbeitet werden).
Neu ab Juli: Dienste in der Nacht allein statt zu zweit (400-Betten-Haus) mit doppelter Vergütung (nur auf Wunsch, keine Verpflichtung)!