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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von konstantin_ Beitrag anzeigen
    Ganz im Gegenteil, es ist eher genau anders herum: Du wirst dich auf absehbare Zeit nicht mehr privat versichern koennen. So lange du im Studium bist, ist das alles noch kein Problem, da du nach wie vor ueber deine Mutter versichert bist (drum bist du ja auch von der ges. Versicherungspflicht befreit).

    Sobald du allerdings nicht mehr ueber deine Mutter versichert bist (bspw. weil du mit dem Studium fertig bist), musst du dich selbststaendig krankenversichern, und das geht nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse (es sei denn, du kommst in ein Beamtenverhaeltnis oder machst dich selbststaendig). Ansonsten kannst du dich nur noch privat zusatzversichern.

    Sicherlich gibt es noch die ein oder andere Ausnahme, weshalb man sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann, aber mir fallen da spontan nicht viele Moeglichkeiten ein.
    Wichtiger als Privat zusatzversichern ist eigentlich die Anwartschaftsversicherung, sollte man den Wunsch hegen, nach dem "Pflichtjahr" GKV sich wieder PKV versichern zu wollen... Denn billiger als mit dem alten Gesundheitszeugnis wir des wohl nimmer.
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  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Sehr interessant, was ihr da schreibt, danke!

    @Brutus: Kannst du das nochmal genauer erklären? Pflichtjahr? Anwartschaft? Sorry, aber ich bin da total unwissend...
    An Tagen wie diesen...

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  3. #13
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von abi07 Beitrag anzeigen
    Sehr interessant, was ihr da schreibt, danke!

    @Brutus: Kannst du das nochmal genauer erklären? Pflichtjahr? Anwartschaft? Sorry, aber ich bin da total unwissend...
    Also, wenn Du nach dem Studium anfängst zu arbeiten, wirst Du zum Pflichtmitglied der GKV, weil Du erstmal ein Jahr (früher 3 Jahre) nachweisen musst, dass Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen wirst. (Sollte als Arzt nach neuen Tarifverträgen eigentlich möglich sein.) Danach kannst Du wieder in die PKV zurückkehren (wenn man es denn möchte).
    Allerdings müsstest Du dann wieder Deinen Gesundheitszustand von der PKV prüfen lassen. Wenn Du aber jetzt bereits PKV versichert bist, und ich gehe mal davon aus, dass Du dies bereits sehr lange bist, dann kannst Du mit der Anwartschaftsversicherung den "IST"-Zustand einfrieren, heißt, Du kommst wieder in die PKV mit Deinen "alten" Konditionen, ohne erneut zur Gesundheitsprüfung zu müssen. Laß Dich da einfach mal von der PKV beraten...
    ==> Für mich würde sich das sehr wohl lohnen. Nach einem OP-pflichtigen BS-Vorfall würde die PKV für mich ziemlich teuer werden, oder die ich müsste die BS-Probleme aus der Versicherung rausnehmen...
    Von daher Anwartschaftversicherung und nach dem "Pflichtjahr" GKV wieder zu alten Konditionen einsteigen...
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  4. #14
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Dazu habe ich auch eine Frage:

    Wenn man mit 30 Jahren aus der Studentischen Pflichtversicherung bei der GKV rausfliegt und sich eigentlich freiwillig versichern müßte, kann ich dann auch als Student in die PKV und nach Studienabschluss wieder in die GKV? Ich habe einige Berechnungen gesehen, dass die freiwillige Versicherung bei der GKV teuerer sei als eine PKV bei einem gesunden jungen Mann.
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  5. #15
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Strodti Beitrag anzeigen
    Dazu habe ich auch eine Frage:

    Wenn man mit 30 Jahren aus der Studentischen Pflichtversicherung bei der GKV rausfliegt und sich eigentlich freiwillig versichern müßte, kann ich dann auch als Student in die PKV und nach Studienabschluss wieder in die GKV? Ich habe einige Berechnungen gesehen, dass die freiwillige Versicherung bei der GKV teuerer sei als eine PKV bei einem gesunden jungen Mann.
    Wie oben schon gesagt, Du kannst nicht nur, Du musst sogar wieder in die GKV. Sobald Du Dein Studium abgeschlossen hast, und danach "abhängig" beschäftigt bist, sprich als Angestellter arbeitest, wirst Du zwangsweise von der GKV einkassiert. Dann musst Du 1 Jahr zeigen, dass Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, und dann kannst Du wieder in die PKV wechseln.

    Ob aber die PKV billiger ist im Studium als die GKV kann ich gerade nicht beurteilen. Du bist ja in der GKV auch nicht "freiwillig" versichert, sondern als Student versichert. Freiwillig versichert hieße, dass Du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen würdest, aber trotzdem "freiwillig" in der GKV bleiben würdest. Dann bezahlst Du aber auch nur den max. Betrag, sprich bis zur Beitragsbemessungsgrenze, egal wie weit Du da drüber liegst...
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