So schlimm wie der Dienst vor zwei Wochen war, so gut war/ist die heutige notärztliche Besetzung. So sollte es auch sein!
So schlimm wie der Dienst vor zwei Wochen war, so gut war/ist die heutige notärztliche Besetzung. So sollte es auch sein!
Nächste Woche fahre ich dann zum ersten Mal extern. Bin schon ein wenig aufgeregt. Bisher kannte ich meine Fahrer ja meistens schon -und überhaupt Wird ne Umstellung, Landrettung, anderes Bundesland. Muß mich überhaupt nochmal informieren, wie das Procedere bei Todesfällen dort ausschaut.
Dafür hab ich heute mal ne Schicht in der Stadtrettung.
Landrettung ist meist recht entspannt und die meisten RAs ganz nett.
Kannst mir ja mal ne PN schicken- wenn ich das Bundesland kenne, kann ich dir sagen, wie das mit den Todesfällen funktioniert.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Stimmt, da kenn ich mich nicht aus.
Niedersachsen ist realtiv einfach: Keine vorläufigen Totenscheine, du kannst aber beim endgültigen oben ankreuzen "unvollständig weil Rettungsdienst". Das wird allerdings eher nicht so häufig genutzt und führt zu Verwirrungen bei den Standesämtern.
Es gibt 3 Todesarten: natürlich, nicht-natürlich und ungeklärt. Bei ungeklärt und nicht-natürlich muss halt immer die Polizei mit dazu. Die sind aber zumindest da wo ich fahre sehr entspannt. Nur manchmal muss man etwas länger auf die Tatortgruppe warten (also man sollte da bleiben falls es Fragen gibt, aber man kann sich über die Leitstelle frei melden). In dem Fall nur das mit dem Patienten machen, was zu Todesfeststellung erforderlich ist und ansonsten alles so lassen, wie es war. Vermutete Ursache auf den Totenschein schreiben und auf den Bericht der TOG verweisen- hat zumindest bisher funktioniert.
Je nach Landkreis gibt es Absprachen mit den Bestattungsunternehmen, was die Abrechnung der Leichenschauen angeht. Teilweise gibt es die Möglichkeit, dass der Bestatter die Pauschale automatisch bei der Gesamtrechnung abrechnet und du die dem Bestatter in Rechnung stellst (gibt dann auch entsprechende Formulare). Normalerweise wissen die NEF-Fahrer aber wie das funktioniert.
PsychKG ist je nach Landkreis unterschiedlich, läuft aber über den Ordnungsbeamten des Landkreises recht unkompliziert.
Das Gesetz sagt "ein mit psychiatrischen Patienten erfahrener Arzt entscheidet"- und viele ÄLRD haben festgelegt, dass jeder Notarzt ausreichend Erfahrung mit psychiatrischen Patienten hat, so dass es keinen Amtsarzt braucht. Gibt dazu auch ein Formular auf dem man seine Entscheidung darlegt.
In SH ist das anders- da brauchts so weit ich weiss nen Amtsarzt.
Edit: Noch eine Besonderheit der Landrettung: Die Auswahl an Kliniken ist deutlich kleiner und da hat man auch noch deutlicher die Unterscheidung zwischen Regel- und Maximalversorger. Unter den Regelversorgern finden sich bisweilen auch gute Abteilungen- in der Regel weiss dein RA, welchen Patienten du wohin fahren kannst.
Geändert von WackenDoc (21.09.2015 um 12:15 Uhr)
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