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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #221
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
    Semester:
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    10.912
    Bingo, keine zusätzliche Einsatzpauschale in diesem Fall. Das hätte sich geloht



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  2. #222
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
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    fairerweise solltest Du dazu sagen, dass Du bei eigentlich allen anderen Diensten mit Einsatzpauschalen und geringerer Grundvergütung deutliche Verlustgeschäfte gemacht hättest



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  3. #223
    Alter Sack Avatar von pillchen
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von EKT Beitrag anzeigen


    Therapiebemühungen sind (in der Psychiatrie) immer sinnvoll, nur haben sie möglicherweise ein andere Definition, ein anderes Ziel und einen weniger voraussagbaren Effekt als in der Somatik.
    Er (bzw. die "Beweggründe") ist/sind jedoch in den allermeisten Fällen pathologisch (im weiteren Sinne, Lebenskrisen mit eingeschlossen, die man im Engeren nicht als pathologisch bezeichnen muß).
    Moin,

    der Begriff "psychiatrischer Notfall" existiert und es gibt darüber auch so allerlei Literatur...
    insbesondere auch in dem Bemühen, den ansonsten psychiatrisch nicht speziell ausgebildeten Notärzten ein wenig Entscheidungshilfe mit auf den Weg zu geben.
    Ein Umstand, den zu betrachten ich bisher vermisse, ist das Unterbringungsgesetz (bzw. die jeweiliges namenstypischen Bundesländernormen), da ist doch fallweise 'ne ganze Menge Regelwerk anwendbar, was im Zweifelfall Schaden(sersatzpflicht) von einem abhält?
    Grüße Thilo



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  4. #224
    Sandmännchen Avatar von Miss
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    Ups, schon FÄ
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    Zertifizierter Schlafschlumpf
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    11.889
    Mal ne Frage:
    wir hatten vor einiger Zeit konsillarisch einen Patienten aus der Neuro-Reha. Kam zu einer Augen-OP bei Hornhautulkus, in Narkose, daher war die Anästhesie beteiligt. Patient ca. 45 J, nach Unfall mit schwerer Kopfverletzung SAB (ca. vor zwei Monaten passiert), nicht kontaktierbar, Spontanatmung über Tracheostoma, darunter gute Sättigung, kreislaufstabil, vor einigen Wochen epileptischer Anfall, Erstereignis, sonst nix besonderes.

    So, ich mach also die Narkose, der Patient steht auf einmal in der Einleitung, unverkabelt, noch nicht mal ein Zugang, es gab keine Übergabe, kam wahrscheinlich mit dem RTW, was auch okay war, es gab aber noch nicht mal ein Protokoll oder dergleichen, immerhin einen Prämedikationsschein aus seinem Haus.

    Naja. Gut. Ich mach die Narkose, problemlos, leg ihn noch in den Aufwachraum zur Überwachung vor Transport.
    Meine Kollegin (aus dem AWR) erzählt mir später, daß sie einen arztbegleiteten Transport bestellt hat und dermaßen von denen angemacht worden ist, daß das ja absolut nicht notwendig wäre. Hmh, ich hätte es genauso gemacht, war zwar alles unauffällig, ist aber immerhin ein ASA IV Patient und hatte Narkose.
    Schön, wenn nix ist oder wenn was ist, daß ein erfahrener RettAss mit an Board ist, so kann ich das aber ja nicht anfordern...

    Findet Ihr auch, daß das ne totale Zumutung ist und übertrieben?
    Bin gespannt auf Eure Meinungen

    Bottle up your smile and pour it in a cup


    Das Leben ist schön.





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  5. #225
    Sinn im Unsinn suchen... Avatar von LieberInvasiv
    Mitglied seit
    23.03.2008
    Ort
    Magdeburg
    Semester:
    ja :-)
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    257
    Finde ich vollkommen richtig - und diese Entscheidung hat auch niemand anderes zu treffen als der behandelnde Arzt, in dem Fall also Du/die Kollegin aus dem AWR. Wer auch immer sich darüber also aufgeregt hat, hat entweder nicht nachgedacht oder eindeutig keine Ahnung!
    im notfall fahrt ihr zurück ins krankenhaus und sagt
    ihr hättet ne reklamation und wollt gerne nen neuen patienten,
    der hier wäre kaputt gegangen..



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