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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2261
    Dunkelkammerforscher
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    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    3.755
    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    Grad wieder bei den Umstandskrämern auf der Landesärztekammer...Antrag auf Zulassung als LNA..ist noch nicht mal spruchreif dass ich überhaupt bestellt werde..
    "Weisen Sie nach dass Sie seit mind. 4 Jahren im Rettungsdienst arbeiten.."
    Wer sollte mir das nachweisen?!
    "Na ihr Arbeitgeber"
    Bei dem bin ich erst 3 Jahre..
    "Na das kann er doch trotzdem bestätigen"
    Ist klar...
    Hast du keinen Ordner mit deinen ganzen NA Protokollen? ;)



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  2. #2262
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
    Ort
    Mainz
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    been there; done that!
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    Nein, das tue ich mir nicht an...
    An den Standorten an denen ich unterwegs bin wird entweder elektronisch dokumentiert oder halt das Schriftliche 10 Jahre aufbewahrt...das reicht mir völlig und spart mir den ein oder anderen leitz-Ordner mehr hier daheim ein...
    Mal abgesehen davon, dass die LAEK meine Einsätze n Schexxx angehen...

    Hab jetzt mal meinen Chef gebeten mir n 2-Zeiler zu schreiben und parallel den Standortarzt (OA Anästhesie) in meinem alten KH gebeten mir was Ähnliches zukommen zu lassen...
    Bin gespannt ob das klappt...
    Auch sehr geil übrigens; die wollten die NEF-Dienstpläne der letzten 6 Monate sozusagen als zusätzlichen Nachweis (zu den oben geforderten 4 Jahren)...hab also aus unserem online-Dienstplan einfach für jeden Monat ne pdf kreiert, meinen Namen grün getextmarkert und in Kopie beigelegt.....ganz ehrlich..das hätt ich in der selben Zeit auch astrein einfach fälschen können....
    Super Nachweis!!



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  3. #2263
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.06.2014
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    207
    Ich werde in der zweiten Jahreshälfte meinen Kurs machen, aber habe die Möglichkeit, jetzt bald schon mal einige Schichten mitzufahren auf dem NEF. Dass die Einsätze nicht zählen, weiß ich. Aber wie sieht es denn aus bei den erlaubten Tätigkeiten? Unterscheidet sich da der versicherungsrechtliche Status mit Zustand vor oder nach NA-Kurs?



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  4. #2264
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
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    Mainz
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    been there; done that!
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    2.123
    Schau doch mal auf der Seite der Bundeärztekammer ob du überhaupt richtig liegst und die Einsätze tatsächlich erst im Anschluss an deinen Kurs sammeln darfst... evlt. kannst du nämlich problemlos vorher anfangen zu sammeln



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  5. #2265
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Der versicherungstechnische Status ändert sich nicht mit dem Kurs.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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