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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #226
    Airborne Avatar von gnuff
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    Zitat Zitat von Miss Beitrag anzeigen
    ...
    Meine Kollegin (aus dem AWR) erzählt mir später, daß sie einen arztbegleiteten Transport bestellt hat und dermaßen von denen angemacht worden ist, daß das ja absolut nicht notwendig wäre...
    Wer schreit hat Unrecht...
    darüber hinaus, was soll der Blödsinn? Natürlich kann man darüber (freundschaftlich) diskutieren ob in diesem Fall eine ärztliche Begleitung nötig ist, aber die Entscheidung einer Ärztin, die den Patienten nicht wirklich kennt und dennoch die Verantwortung übernehmen muss, sollte man dann schon respektieren.
    Dermatologist is Greek for "fake doctor"! - Perry Cox, MD



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  2. #227
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von gnuff Beitrag anzeigen
    Wer schreit hat Unrecht...
    darüber hinaus, was soll der Blödsinn? Natürlich kann man darüber (freundschaftlich) diskutieren ob in diesem Fall eine ärztliche Begleitung nötig ist, aber die Entscheidung einer Ärztin, die den Patienten nicht wirklich kennt und dennoch die Verantwortung übernehmen muss, sollte man dann schon respektieren.
    Sehe ich genauso. Wenn ich meinen Kopf für einen Transport hinhalten muss, gerade wie bei dem geschilderten Fall, dann möchte ich den Patienten schon vernünftig überwacht verlegen. Außerdem: wenn der Notarzt / Hintergrund nun partout keine Indikation für eine Begleitung sieht, dann soll ER / SIE das für sich entscheiden und dokumentieren! Ich würde es dann ebenso in meinen Unterlagen dokumentieren und gut ist. Wie schnell dann doch die lautesten Schreier ganz leise werden...
    I'm a very stable genius!



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  3. #228
    40 forever!!! Avatar von fruehgriller
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    Mal aus der RettAss Sicht geshen, hätte ich bei der Vorgeschichte und nach OP auch ganz gerne nen Akademiker dabei, vor allem wenn um nen längeren Trsp geht.

    Nur mal eben schnell "über die Straße" d.h. <5 km in der Stadt, kann man drüber reden, aber sonst, wozu haben wir den den NA??

    Wenn der NA allerdings meint, er hätte besseres zu tun, dann soll er sich ne Vertretung suchen...
    Ich bin über 41 Jahre, aber ich habe die Kraft der 2 Zivis ;o))



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  4. #229
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    Zitat Zitat von Miss Beitrag anzeigen

    Naja. Gut. Ich mach die Narkose, problemlos, leg ihn noch in den Aufwachraum zur Überwachung vor Transport.
    Meine Kollegin (aus dem AWR) erzählt mir später, daß sie einen arztbegleiteten Transport bestellt hat und dermaßen von denen angemacht worden ist, daß das ja absolut nicht notwendig wäre.
    Wo hat sie denn einen arztbegleiteten Transport angefordert? Der geplante, absehbare und nicht zeitkritische Intensivtransport ist in den meisten Bundesländern nun wirklich nicht Aufgabe des Regelrettungsdienstes.

    Den Transport eines postoperativen Pat. zurück in eine Rehaklinik würde ich als Notarzt selbstverständlich ablehnen, es handelt sich wie unschwer zu erkennen nicht um einen Notfall. Bei uns in Thüringen wäre meines Wissens nach die Arztbegleitung hier Aufgabe der abgebenden Klinik, mit entsprechendem Vorlauf und Kostenzusage der Kasse könnte man auch einen ITW bestellen.

    So ganz überraschend war die Geschichte ja wohl nicht wenn es im Vorfeld eine ordnungsgemäße Prämedikation gab, da hätte man sich im Vorfeld überlegen können wer, wann und wie den Pat. transportiert.



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  5. #230
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von DanielOliver Beitrag anzeigen
    Wo hat sie denn einen arztbegleiteten Transport angefordert? Der geplante, absehbare und nicht zeitkritische Intensivtransport ist in den meisten Bundesländern nun wirklich nicht Aufgabe des Regelrettungsdienstes.
    Nöö, zumindest in NRW stimmt das nicht!
    Den Transport bestellt man hier ganz einfach über die Leitstelle, die ist im übrigen sowieso dafür zuständig! Das Krankenhaus darf gar nicht selbstständig einen ITW bestellen! Denn der Transport gehört derjenigen Kostenstelle, wo er beginnt!
    Und wenn die Leitstelle meint, dass man den Transport mit eigenen Kräften stemmen kann, dann fährt der NA mit einem RTW den Patienten abholen.

    Den Transport eines postoperativen Pat. zurück in eine Rehaklinik würde ich als Notarzt selbstverständlich ablehnen, es handelt sich wie unschwer zu erkennen nicht um einen Notfall. Bei uns in Thüringen wäre meines Wissens nach die Arztbegleitung hier Aufgabe der abgebenden Klinik, mit entsprechendem Vorlauf und Kostenzusage der Kasse könnte man auch einen ITW bestellen.
    Tja, ich freue mich ja auch, wenn die abgebende Klinik den Transport selbst begleitet, aber wie oben schon gesagt, die Sekundärverlegung ist Aufgabe des Regelrettungsdienstes und damit des Regel-Notarztes.
    Und wie o.g. muss der ITW von der zuständigen Leitstelle bestellt werden, sonst kann es böse Ärger mit dem zuständigen Rettungsdienstträger geben.

    So ganz überraschend war die Geschichte ja wohl nicht wenn es im Vorfeld eine ordnungsgemäße Prämedikation gab, da hätte man sich im Vorfeld überlegen können wer, wann und wie den Pat. transportiert.
    Naja, wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat die Klinik den Patienten ja erst unmittelbar vor der OP kennengelernt. Dann wäre dies eigentlich Aufgabe der zuführenden Klinik / Rehaklinik gewesen. Die kümmern sich idR aber eher nicht um solche Nichtigkeiten.
    Und schon steckt man post-OP in der Bretagne und darf sich überlegen, wie man den Patienten wieder los wird...
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