Das Wintersemester geht vom 1.10. bis zum 31.3., das Sommersemester vom 1.4. bis zum 30.9.
Wenn es nach diesen Zeiten gehen würde, könnte man gar keine Famulaturen machen (und das KPP nur vor dem Studium). Deswegen heißt es im Gesetz "während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums".