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  1. #231
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Die Vordrucke gibt es auch zweisprachig, u.a. auf deutsch/spanisch. Schau mal auf den Webseiten der anderen LPAs oder der medizinischen Fakultäten.
    Danke für die Antwort, die zweisprachigen Vordrucke habe ich auch schon gefunden, nur bezweifel ich irgendwie dass das LPA BaWü das anerkennt, weil es auf der HP ja einen extra Vordruck für das KPP im Ausland gibt (der auf englisch). Der Unterschied ist halt, dass auf dem englischen angegeben werden muss, welche Tätigkeiten man dort ausgeübt hat, und auf dem zweisprachigen muss man noch nicht mal die Station angeben. Deswegen bin ich mir auch so unsicher... Es wäre mega ärgerlich wenn da was schief gehen würde und ich die Zeit am Ende nicht anerkannt bekomme.
    Hat denn irgendjemand Erfahrungen damit? Was meint ihr, soll ich den englischen Vordruck eher auf Englisch oder auf Spanisch ausfüllen? Und wenn ich ihn auf Spanisch ausfülle, muss ich das dann in Deutschland von einem Dolmetscher übersetzen lassen?
    Ich bin für alle Tipps dankbar (:



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  2. #232
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Im Merkblatt steht ja:

    ein Zeugnis der Pflegedienstleitung der Station, auf welcher
    der Einsatz erfolgte, in der jeweiligen Landessprache und
    übersetzt durch einen Dolmetscher. Das Zeugnis muss die
    Einsatzdauer auf den einzelnen Stationen sowie eine
    detaillierte Beschreibung der von Ihnen ausgeübten
    Tätigkeiten beinhalten (Alternativ zu diesem Zeugnis sind
    vorbereitete Vordrucke „Zeugnis über den Krankenpflegedienst
    im Ausland“ in deutscher und englischer Sprache
    unter dem Punkt „Formulare“ abgelegt.)
    Also entweder ein von der PDL frei formuliertes Zeugnis mit den o. g. Angaben oder ein ausgefüllter Vordruck. Um den Dolmetscher kommst du m. E. nicht herum, da zumindest der Stempel des Krankenhauses übersetzt werden muss...



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  3. #233
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    Was heißt denn "detaillierte Beschreibung der von Ihnen ausgeübten
    Tätigkeiten beinhalten"? Wie detailiert? In meiner Bescheinigung steht nur "...einen umfassenden Einblick in das Anforderungsprofil der Krankenpflege...".



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  4. #234
    Diamanten Mitglied
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    auf den deutschen Vordrucken steht doch auch gar nichts von den Tätigkeiten drauf. Im englischen Vordruck müsste "basic nursing activities" eigentlich reichen?! Ich denke, dass man sich den Dolmetscher dann auch sparen kann - zumindest habe ich das bei manchen so zwischen den Zeilen gelesen, die davon berichteten.



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  5. #235
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    Doch, bei Praktika, die im Ausland absolviert werden, muss man hinschreiben, was gemacht wurde. Weil in Deutschland ja jedes Krankenhaus den Pflegedienst kennt und weiß was zu tun ist. Im Ausland kann man alles machen und keine weiß wirklich was Inhalt des Praktikums war..



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