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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    44er Bizeps
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Naja das Wissen hat man aber in einer halben Stunde spätestens vermittelt....
    Richtig! Unsere Uni hat das als 2 stündiges Tutorium in unserem SkillsLab (STÄPS) speziell fürs KPP angeboten inkl. gegenseitiger s.c.-Injektion, BZ- und Blutdruckmessung.
    Bei DIESEN Tätigkeiten bringen einen doch 2 Jahre Theorie auch nicht weiter.
    Da zählt nur praktisches Üben!

    Ich denke auch nicht, dass das ganze juristisch problematisch ist, da es sich ja hierbei um delegierbare Tätigkeiten handelt, wenn mich nicht alles täuscht. Bei i.m.- oder i.v.-Injektion ist es z.B. ja wieder etwas anderes, das dürfen Schwestern ja auch nicht ohne weiteres.

    _

    Ich trainiere Beine nicht, weil man sie im Club nicht sieht.
    Lieber eine Mahlzeit weniger am Tag und dafür eine Rolex am Handgelenk.

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  2. #27
    Registrierter Benutzer
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    @ Sun.Flower: ich bin auf einer chirurgischen Station.



  3. #28
    Gold Mitglied Avatar von Ms. Chocolate
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    Zitat Zitat von sun.flower Beitrag anzeigen
    deswegen war ich jetzt auch echt überrascht dass manche von euch so viel erlaubt bekommen? Auch bei den Infusionen oder medikamente aufziehen, das normalerweise schüler erst ab dem 2. lehrjahr erlaubt bekommen?
    War jemand von euch schonmal im OP? Ich darf voraussichtlich in 2 wochen mal dabei sein
    Zitat Zitat von sun.flower Beitrag anzeigen
    das stimmt zwar, aber sowohl sanitäter als auch KP-schüler haben davor die theorie mit dem nötigen wissen dazu gelehrt bekommen. Als praktikant ist man doch relativ ahnungslos..
    Schon, aber soo komplex, dass man dafür zwei Jahre lernen müsste, sind diese Tätigkeiten ja jetzt wirklich nicht. Man bekommt es halt gezeigt und erklärt, übt es unter Aufsicht, wird nach alleinigem Duchführen kontrolliert und wenn es klappt und man sich dabei nicht irgendwie unsicher fühlt oder so, ist es doch in Ordnung.
    Im OP war ich schon bei meinem Schulpraktikum letztes Jahr, allerdings "nur" HNO-Sachen wie TE und so. Aber jetzt auf der Inneren halten die Schwestern auch schon Ausschau nach Gelegenheiten... irgendwann halt, wenn mal Luft ist

    Zitat Zitat von Ich:1-Gott:0 Beitrag anzeigen
    Das Wissen beim BZ-Messen und Zugängelegen usw. ist wirklich keine große Kunst...es ist und bleibt eher ein rechtliches Problem.
    Es will halt keiner die Verantwortung für eventuelle Praktikantenfehler auf sich nehmen müssen, was natürlich absolut verständlich ist. Und solange es dafür keine Richtlinien gibt (das alte Lied)...
    I got a pocket, got a pocketful of sunshine...



  4. #29
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von LotF Beitrag anzeigen
    Rettungssanitäter machen 4 Wochen Praktikum im Krankenhaus. Da müssen sie auch lernen Zugänge zu legen und Infusionen anzubringen. Auch Blut abnehmen ist relativ normal.
    Müssen sie das wirklich? Während meiner Famulaturen in der Notaufnahme bzw. ITS hatten wir solche Praktikanten, diese waren dem Pflegepersonal unterstellt und haben demzufolge auch keine Zugänge gelegt oder Blut abgenommen. Wir Famulanten haben uns vielmehr mal Zeit genommen, ihnen zu zeigen, wie das geht, und sie an unseren Armvenen üben lassen.


    Zitat Zitat von KoelnerMedizin Beitrag anzeigen
    Ich denke auch nicht, dass das ganze juristisch problematisch ist, da es sich ja hierbei um delegierbare Tätigkeiten handelt, wenn mich nicht alles täuscht. Bei i.m.- oder i.v.-Injektion ist es z.B. ja wieder etwas anderes, das dürfen Schwestern ja auch nicht ohne weiteres.
    http://www.bundesaerztekammer.de/pag...is=0.7.47.3225

    "Verfügt der Mitarbeiter, an den der Arzt delegieren will, nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf im Gesundheitswesen, die die zu delegierende Leistung einschließt, muss der Arzt zunächst prüfen, ob der Mitarbeiter aufgrund seiner allgemeinen Fähigkeiten für eine Delegation der betreffenden Leistung geeignet scheint (Auswahlpflicht). Sodann muss er ihn zur selbständigen Durchführung der zu delegierenden Leistung anlernen (Anleitungspflicht). Auch nachdem er sich davon überzeugt hat, dass der Mitarbeiter die Durchführung der betreffenden Leistung beherrscht, muss der Arzt ihn dabei regelmäßig überwachen, bevor er sich mit der Zeit wie bei einem Fachberufsangehörigen auf Stichproben beschränken kann (Überwachungspflicht)."

    Welcher Arzt hat Zeit und Lust, das zu machen, wenn derjenige (KP-Praktikant) nicht einmal dem ärztlichen, sondern pflegerischen Personal unterstellt ist?



  5. #30
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen

    Welcher Arzt hat Zeit und Lust, das zu machen, wenn derjenige (KP-Praktikant) nicht einmal dem ärztlichen, sondern pflegerischen Personal unterstellt ist?
    Ich Habe ich bei jedem unserer Pflegepraktikanten so gemacht, egal aus welchem Grund sie das Praktikum gemacht haben (MTA, RA, Student...). Alles in Absprache mit der Stationsleitung, da sie ja wie schon festgestellt dieser und nicht mir unterstellt waren. Wenn Engpass war, dann hatten diese Spielchen zu warten, ansonsten stand das Angebot, so etwas zu erlernen sowie sich Untersuchungen, OPs etc. anzuschauen.



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