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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,
    hat jemand Erfahrungen damit, wenn man sein letztes Tertial in der Schweiz macht, die 20 Fehltage gesammelt am Schluss zu nehmen? Machen ja, so wie ich das verstanden hab in Deutschland sehr viele weil einfach mehr Zeit zum lernen übrig ist am Ende, aber wie sieht es in der Schweiz aus? Geht das dann da auch so ohne weiteres? Wollte nicht bei der Bewerbung in der jeweiligen Klinik gleich sowas fragen... aber vielleicht weiß hier jemand was dazu? oder ist es dann vielleicht besser sich gleich nur für 12 Wochen zu bewerben statt für 16? (Dann gäbe es allerdings ein Problem falls doch "unterwegs" vorher schon ein paar Krankheitstage o.ä. eingetreten sind...) Wie habt ihr das denn gemacht?
    Viele Grüße



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  2. #2
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
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    In der Schweiz wirst du einen Arbeitsvertrag bekommen, der dir eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zusagt (meistens 1.5 Tage pro Monat). Diese kannst du ggf. (nicht immer, ist hausabhängig) sammeln und am Ende nehmen (bei 4 Monaten wären das dann 6 Arbeitstage). Deine 20 Fehltage, die du theoretisch im PJ haben darfst, interessieren deinen Arbeitgeber hier nicht, sondern dein Arbeitsvertrag zählt.

    Entweder verkürzt du deine Uhu-zeit in der Schweiz automatisch durch einen kürzeren Vertrag (mit der Gefahr, dass das LPA dann eine Anerkennung untersagt, da du nicht die volle Zeit gemacht hast (also nachfragen VOR dem PJ) oder du pfeifst auf die 20 Fehltage und nimmst deine Urlaubtage hier in der CH und geniesst ein wenig die Zeit hier.

    lg, niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    oh danke, das ging ja schnell! war zwar nicht ganz die erhoffte Antwort , aber dafür eine klare aussage... jetzt muss ich mich nur noch entscheiden..



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  4. #4
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    Servus,

    sorry fürs rauskramen. Niere, kannst Du (oder noch jemand) mir es nochmal erklären (für Dummies)? Also,

    - werden diese z.B. 1,5 Urlaubstage/Monat als Fehltage gezählt, sprich von den 20 erlaubten abgezogen (wenn ich sie nehme)?
    - wenn mir das Spital 12 Wochen bescheinigt und ich noch keine Fehltage hatte, dann muss ich trotzdem noch mit LPA reden, ob es anerkannt wird, stimmts?
    - wie ist es mit der Bezahlung der Fehltage? Wenn sie eh nicht bezahlt werden, kann man sich ja getrost für eine kürzere Periode bewerben, aber wenn doch - kann man dann sicher sein, dass man sie (Tage) auch am Ende nehmen kann?
    - ist es zumindest theoretisch möglich, dass einem ein Zeitraum bescheinigt wird, der mit der tatsächlichen Arbeitszeit nicht übereinstimmt (aber natürlich gleich lang ist)? Man möchte, dass ich 2 Wochen früher anfange ich es das Tertial offiziell tut, deswegen die Frage.

    Danke sehr!



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  5. #5
    Ärztin mit Stil Avatar von teletubs
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    Hi ask!

    1. Nein...die 1.5 Tage sind keine Fehltage und werden daher nicht abgezogen.
    2. Anerkennung wird eigentlich angerechnet, wenn du eine Äquivalenzbescheinigung beim LPA abgibst.
    3. Die 1.5 Fehltage sind im Prinzip Urlaubstage! Und eigentlich ist es nicht möglich die zu Büscheln um sie am Ende zu nehmen. Es wird zumindest nicht gern gesehen. Ausnahmen bestätigen die Regel! Einfach nachfragen.
    4. Nein...es wird dir nur die Zeit dort bestätigt...also wie lang dein Vertrag ist.

    LG tubs
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