Aber dann ist das doch alles gesetzlich geregelt und in Ordnung, oder?
Da ist dann doch nichts "halblegales" dran, wie Du weiter oben schreibst.Das vereinfacht die Sache aberr auch stark.
Das "Lebensrisiko" muss man nolens volens tragen, da führt kein Weg dran vorbei.
Das Risiko einer UAW kann man aber beeinflussen durch die Prüfung der Indikation, die Wahl des Wirkstoffes, eine Limitierung der Anwendungsdauer oder der Höchstdosis. All das gibt man aus der Hand wenn ein Mittel frei verkäuflich wird.
Und gerade für die Behandlung von Bagatellen wie Regelschmerzen (wo Metamizol ja unbestritten gut ist) ist eine schwere (wenn auch sehr sekltene) UAW, die trotz Maximaltherapie in über 50% der Fälle tödlich verläuft schlicht aufgrund der relation zwischen Anlass und möglicher Folge viel weniger zu aktzeptieren als z.B. eine zwar häufiger auftretende, aber besser behandelbare UAW - wer will schon an Regelschmerzen sterben?