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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    24.05.2009
    Beiträge
    1.333
    Wie wäre es wenn du diese Fragen einmal mal in dem Schweizerabteil dieses Forum stellst. Soweit wie ich mir erinnern kann, brauchte man am Ende des PJs eine Bescheinigung für das PJ, dies muss im Ausland neben der KLinikbescheinigung eine Äquvivalenzbescheinigung von der entsprechenden Uni sein, zu der das Krankenhaus gehört. Ich habe mich nicht immatrikuliert. Aber wenn du dir nicht ganz sicher bist frage doch bei deinem zuständigen LPA nach.



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  2. #7
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
    Mitglied seit
    17.07.2004
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    8037
    Semester:
    Endspurt zu... äh ja... zu...
    Beiträge
    11.799
    Da wo ich als Uhu war musste man sich bei einem Aufenthalt bis zu 120 Tage nicht bei der Gemeinde anmelden. Ging also bei einem Tertial gut ohne.
    Und als Uhu kriegst Du auch keine Ausländerausweis...
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    05.03.2006
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    7
    danke euch,

    das hab ich nach etlichen Telefonaten mit den schweizer Behörden jetzt auch gerausgefunden...

    Aber falls es noch andere INteressiert, wenn man zwei komplette Tertila in der Schweiz verbringt muss man sich anmelden (ist ab einen 4 monatigen Aufenthalt verpflichtend). Bei einen Aufenthalt drunter muss man sich anscheinend beim Amt für Wirtschaft und Arbeit melden



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