Wie wäre es wenn du diese Fragen einmal mal in dem Schweizerabteil dieses Forum stellst. Soweit wie ich mir erinnern kann, brauchte man am Ende des PJs eine Bescheinigung für das PJ, dies muss im Ausland neben der KLinikbescheinigung eine Äquvivalenzbescheinigung von der entsprechenden Uni sein, zu der das Krankenhaus gehört. Ich habe mich nicht immatrikuliert. Aber wenn du dir nicht ganz sicher bist frage doch bei deinem zuständigen LPA nach.