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  1. #296
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Hm, das ist Ansichtssache, hier verliert man damit ganz eindeutig. Nicht falsch verstehen, ich befürworte das durchaus, dass Ihr das so macht, ist eigentlich auch das einzig Richtige. Aber das sieht die KV hier ganz anders Aber dafür werden wir ja wirklich fürstlich entlohnt mit der EBM-Grundpauschale. Immerhin gibbet dieses Quartal nicht mehr 12,91€ sondern 14,63€, das ist doch wahrhaft göttlich
    Versteh ich das richtig, dass wir nach Rechtsauffassung der hiesigen KV *verpflichtet* sind, dem Kassenpatienten eine Refraktion anzubieten- auch wenn das de facto dann *= umsonst* bedeutet?



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  2. #297
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Grundpauschale EBM (sprich, im RLV enthalten):
    Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen,

    Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600,

    Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601,

    Klinisch-neurologische augenärztliche Basisdiagnostik,

    Bestimmung des Visus,

    Subjektive und objektive Refraktionsbestimmung,

    Bestimmung des Interferenzvisus,

    Untersuchung des Dämmerungssehens,

    Tonometrische Untersuchung,

    Gonioskopie,

    Spaltlampenmikroskopie,

    Beurteilung des zentralen Fundus,

    Messung der Hornhautkrümmungsradien,

    Prüfung der Augenstellung und Beweglichkeit in neun Hauptblickrichtungen,

    Prüfung der Kopfhaltung bei binokularer Sehanforderung in Ferne und Nähe,

    Prüfung der Simultanperzeption, Fusion und Stereopsis,

    Prüfung auf Heterophorie und (Pseudo-)Strabismus,

    Prüfung der Pupillenfunktion,

    Prüfung des Farbsinns,

    Prüfung der Tränenwege durch Messung der Sekretionsmenge und Durchgängigkeit,

    Bestimmung der break-up time,

    Entnahme von Abstrichmaterial aus dem Bindehautsack,

    Anpassung einfacher vergrößernder Sehhilfen,

    Kontrolle vorhandener Sehhilfen,

    In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,


    Quelle



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  3. #298
    Diamanten Mitglied
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    Oh, das kleine "rundum sorglos" Packet für unter 15 EUR/ Quartal...
    die haben Sie ja nicht mehr alle-



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  4. #299
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jepp, Kontrolle von Sehhilfen und objektive/subjektive Refraktionsbestimmung... aber eben nicht die Verordnung selbiger Sehhilfen... von Beratung zu Brillen und Kontaktlinsen sehen wir mal ganz ab. Sieht der BVA meines Wissens auch so. Aber NRW gilt KV-technisch sowieso als ausgesprochen schwierig. Da wäre meine Anstellung auch SO nicht vonstatten gegangen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #300
    Diamanten Mitglied
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    "Schwierige KV" ist ja ok, aber einfach das "rundum sorglos" Packet in eine 14 Euro Pauschale unterzubringen,
    ist eine Frechheit



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