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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Bei uns war's letztes Jahr so, dass man mit seinen Scheinen ins Studiendekanat geht und die einem dann sagen, was sie davon anrechnen bzw. was du nicht machen musst(war selber nicht betroffen). Galt im übrigen auch fürs Wahlfach (also 2 SWS und benotet).

    Du kannst ja einfach mal dort anrufen und fragen, ob die das machen oder ob du dich ans LPA wenden musst. Bei uns haben die damals glaub ich in der Ersti-Woche oder in der ersten Woche einen festen Termin gehabt, wo alle mit ihren Scheinen kommen sollen (haben sie in der Ersti-Woche gesagt...).



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von jijichu
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Der Bachelorabschluss ist ja keine Voraussetzung für die Anerkennung einzelner Scheine. Alternativ zum Abschlusszeugnis kann man sich im Falle von elektronischer Scheinerfassung auch einen Kontoauszug (mit Stempel und Unterschrift) im Prüfungssekretariat holen.


    Nachdem Claw bereits für Medizin immatrikuliert ist, ist von da an das LPA des Studienorts zuständig.
    Ja, war auch nicht so gemeint, sondern die erbrachten Leistungen. Das LPA entscheidet ja auf Grund dessen, ob der Schein anerkannt wird oder nicht.
    Ich habe damals einfach ein kurzes Anschreiben geschrieben, mit dem Anliegen. Die suchen sich dann selbst raus, was sie wie anrechnen.
    Fordere viel von Dir selbst und erwarte wenig von den Anderen. So wird Dir Ärger erspart bleiben.

    Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste. Zweitens durch Nachahmung, das ist der leichteste. Drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.

    Der Mensch, der schreit, wird zwar gehört, aber seine Worte werden vergessen - der ruhige Mensch braucht gar nicht zu reden, seine Taten sprechen für sich selbst.

    - Konfuzius




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