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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Asclepia Beitrag anzeigen
    @answerai: Warum denn 3 Monate zum Quartal? Arbeitest du schon über 5 Jahre? Oder zählst du die Ausbildung mit?
    Ich gehe bei mir 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre im Beruf von 6 Wochen zum Quartal aus!
    Ich zähle die Ausbildung mit, also 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Beschäftigung im selben Haus. Oder gilt die 3 monatige Kündigungsfrist erst ab 5 Jahren Beschäftigung (die Ausbildung ausgeklammert). Wird auf den ganzen Tvöd Tabellen nicht ganz klar.



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  2. #17
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von answerai Beitrag anzeigen
    Ich zähle die Ausbildung mit, also 3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Beschäftigung im selben Haus. Oder gilt die 3 monatige Kündigungsfrist erst ab 5 Jahren Beschäftigung (die Ausbildung ausgeklammert). Wird auf den ganzen Tvöd Tabellen nicht ganz klar.
    Hattest du nach Ende der Ausbildung eine erneute Probezeit?
    Bei uns war das der Fall, da ein neuer Vertrag zu Stande kommt, und ich würde davon ausgehen dass dann die Kündigungsfrist nicht verlängert ist.
    Im Zweifelsfall mal Erkundigung bei verdi oder dem Berufsverband einholen...



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    hat man nicht immer die im vertrag vereinbarte kündigungsfrist, die verlängerung nach der arbeitszeit gilt meiner ansicht nach für den arbeitgeber und nicht für den arbeitnehmer.



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  4. #19
    Gold Mitglied
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    Hm, Kündidungsfristen sind im Vertrag des TvöD geregelt. In meinem Arbeitsvertrag steht nur eine §§ Nummer.
    Ich habe nach der Ausbildung direkt das Haus verlassen. In deinem Fall denke ich leider auch, das es ab Beginn des Arbeitsverhältnises zählt...am besten den Betriebsrat fragen.



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  5. #20
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    16.08.2010
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    Zitat Zitat von Asclepia Beitrag anzeigen
    Hm, Kündidungsfristen sind im Vertrag des TvöD geregelt. In meinem Arbeitsvertrag steht nur eine §§ Nummer.
    Ich habe nach der Ausbildung direkt das Haus verlassen. In deinem Fall denke ich leider auch, das es ab Beginn des Arbeitsverhältnises zählt...am besten den Betriebsrat fragen.
    Ich wär da nicht so sicher. Der Arbeitsvertrag für die Ausbildung endet ja einfach. Er wird nicht verlängert, sondern man geht nach der Ausbildung ein neues Arbeitsverhältnis ein, wenn auch mit dem gleichen Arbeitgeber. Da müsste man sich dann wirklich mal informieren, wie die Kündigungsfrist ist.
    Ich hab auch das Haus gewechselt und deshalb das Problem nicht.



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