Weils nicht in Absatz 4 steht. Probier mal Absatz 6.
Die "gestellten Prüfungsfragen" hängen nun mal davon ab, wie man die eliminierten Fragen beantwortet hat.ÄApprO 2002
(6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
Und da die Anzahl der gestellten Fragen vom "Kreuzverhalten" bei den eliminierten Fragen abhängt, ergibt sich daraus zwangsläufig zahlenmäßig eine unterschiedliche Bestehensgrenze.
Aber alle benötigen 60% (oder halt die relative Bestehensgrenze).
Beispiel:
A hat alle eliminierten Fragen richtig, B keine.
Damit benötigt A 60% von 320, also 192.
B benötigt 60% von 313, also 188.