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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #271
    Per aspera ad astra Avatar von SkYSkYSkY
    Mitglied seit
    25.11.2006
    Ort
    Im Land zwischen Wald und Meer :-)
    Semester:
    feddich
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    228
    Ich war der Meinung die Anamnese und körperl. Untersuchung sind nicht delegierbare ärztliche Tätigkeiten...., dass das grundsätzlich anders gehabt wird, wissen aber eigentlich auch die Meisten.
    Was mich jetzt nur interessiert.... was wäre wenn der Fall genau so ein paar Monate später, also nach Erhalt der Approbation, passiert wäre? Wäre es hier auch zu einer Verurteilung gekommen, oder hätte die Haftpflicht ein paar Euro bezahlt und dann wäre gut gewesen?
    (also nicht "gut"..... aber ihr wisst schon was ich meine...)
    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da...
    Franz Kafka (1883 - 1924)



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  2. #272
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153
    Gute Frage! Keine Ahnung. Aber gut möglich, dass die Versicherung da eingesprungen wäre. Bzw. das Haus, um weiteren Schaden abzuwenden... Aber hier ging es ja "nur" um einen Studenten...
    I'm a very stable genius!



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  3. #273
    Welpe Avatar von Stephan0815
    Mitglied seit
    08.03.2010
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    Würzburg
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    873
    Ihr redet gerade von zivilrechtlichen Ansprüchen, während es hier um einen Strafprozeß geht.
    Jetzt ist gerade mal der Strafprozeß rechtskräftig, zivilrechtlich stehen noch nicht mal die Beschuldigten fest und Tante Edith meint, daß die Staatsanwaltschaft nochmals Ermittlungen gegenüber der Klinik anstrebt.
    Geändert von Stephan0815 (20.08.2013 um 05:01 Uhr)
    "Alles wird gut"



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  4. #274
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Stephan0815 Beitrag anzeigen
    Jetzt ist gerade mal der Strafprozeß rechtskräftig, zivilrechtlich stehen noch nicht mal die Beschuldigten fest, nur daß die Staatsanwaltschaft ermittelt.
    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben nichts mit dem zivilrechtlichen Verfahren zu tun, das auf den Arzt jetzt sicher auch noch zu kommt. Im Urteil des Gerichts finden sich wohl Hinweise darauf, dass es auch eine Mitschuld weiterer Ärzte bzw der Klinik geben könnte und dahingehend ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Falls sich dort etwas ergibt kommt es aber zu einem weiteren Strafprozess, nicht zu einem Zivilprozess.



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  5. #275
    Welpe Avatar von Stephan0815
    Mitglied seit
    08.03.2010
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    Würzburg
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    873
    Du bist leider schneller, als ich editieren kann
    "Alles wird gut"



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