Aktive Benutzer in diesem Thema
-
Ich war heute beim Verwaltungsgericht.
Dort wurde mir gesagt, dass ich 36,50€ Bearbeitungsgebüren zahlen muß.
Anwaltskosten für den Anwalt der Uni:
Für den Antrag auf einstweillige Anordung : 177 €
Für die Klage : 307€
Meine Frage:
Wenn der Antrag auf einstwellige Verfügung abgelehnt wird, ist es ja eher unwahrscheinlich einen Platz zu bekommen. Wenn ich dann mich entscheide nicht weiter zu klagen, muß ich dann die 307€ trotzdem zahlen?
schwester s
MEDIsteps -
Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung -
[Klick hier]
-
Sandmännchen
Hi,
ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber in den meisten Städten ist der Asta in diesen Fragen ziemlich hilfreich. Die wissen gut bescheid und können Dir helfen, und vorallem ist denen nicht ganz egal, wie es einem armen Studi dabei geht.
Dem Verwaltungsgericht würde ich diesbezüglich zumindest Neutralität zuschreiben;)
MEDIsteps -
Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung -
[Klick hier]