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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.03.2003
    Beiträge
    35
    Ich war heute beim Verwaltungsgericht.

    Dort wurde mir gesagt, dass ich 36,50€ Bearbeitungsgebüren zahlen muß.
    Anwaltskosten für den Anwalt der Uni:
    Für den Antrag auf einstweillige Anordung : 177 €
    Für die Klage : 307€
    Meine Frage:
    Wenn der Antrag auf einstwellige Verfügung abgelehnt wird, ist es ja eher unwahrscheinlich einen Platz zu bekommen. Wenn ich dann mich entscheide nicht weiter zu klagen, muß ich dann die 307€ trotzdem zahlen?

    schwester s



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  2. #2
    Sandmännchen Avatar von Miss
    Mitglied seit
    21.07.2002
    Ort
    Ups, schon FÄ
    Semester:
    Zertifizierter Schlafschlumpf
    Beiträge
    11.889
    Hi,

    ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber in den meisten Städten ist der Asta in diesen Fragen ziemlich hilfreich. Die wissen gut bescheid und können Dir helfen, und vorallem ist denen nicht ganz egal, wie es einem armen Studi dabei geht.
    Dem Verwaltungsgericht würde ich diesbezüglich zumindest Neutralität zuschreiben;)



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