teaser bild
Ergebnis 1 bis 2 von 2
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Osterhase
    Mitglied seit
    29.06.2005
    Ort
    war Leipzig
    Semester:
    erst 15 Mo Anä, dann seit Nov '10 in der Radio
    Beiträge
    347

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo,

    bei uns kam ein Schreiben von der Personalverwaltung /Lohnbuchhaltung,

    dass rückwirkend ab 1. Jan 2011 der Arbeitnehmeranteil zur ZVK nicht mehr lohnsteuer- u sozialversicherungspflichtig ist.

    Es besteht die Wahlmöglichkeit, diese Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch zu nehmen (d.h. dann Rückerstattung ab 1. Jan 11) -----dann entfällt aber die Riester-Förderung (gibts für Mitglieder im Versorgungswerk ja eh nicht) --und man kann diese ZVK-Beiträge auch nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

    Die Alternative wäre auf die Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit zu verzichten, dann wäre die Riester-Förderung weiter möglich (für nicht-Mitglieder im Versorgungswerk) bzw könnte man den ZVK-Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.


    Die AN-Anteil zur ZVK von der Steuer absetzen --bringt laut Auskunft meines Steuerberaters (bzw Lohnsteuerhilfeverein) aber wohl wenig, weil es für den Sonderausgabenabzug Höchstgrenzen gibt, und die wäre wohl schon mit den Beiträgen zum Versorgungswerk u Co ausgeschöpft.


    Weiß hier vielleicht jemand genaueres zur Problematik bzw hat da weitere Informationen diesbezüglich???

    Letztlich is halt die Frage was sich finanziell besser rechnet,
    die Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit der ZVK-Beiträge --oder den Abzug der ZVK-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer....


    vielen Dank



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.751

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Da ich auch kein Steuerberater bin, keine Garantie für Korrektheit der folgenden Aussagen, im Zweifel beim Finanzamt nachfragen die müssen kostenlos beraten!

    Sonderausgaben werden grob in Altersvorsorge und sonstige unterteilt werden.
    Altersvorsorge kann bis zu 20000 Euro/Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen Beiträge Versorgungswerk, Beiträge Basisrente (Rüruprente). Ob auch Beiträge zum ZVK hierrunter fallen kann ich nicht sicher beurteilen, dass muss dir aber das Finanzamt oder ein Mitarbeiter der ZVK beantworten können (es gilt die erworbenen Anwartschaften dürfen nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein). ich denke nicht, dass du 20000 Euro/Jahr für deine Altersvorsorge ausgibst.

    Sonstige Sonderausgaben können nur bis zu einer Höhe von 1900 Euro/Jahr geltend gemacht werden. Da hier auch die Krankenversicherungsbeiträge zählen ist man auf jedenfall schon über der Grenze.

    Wenn die Möglichkeit besteht, die Lohnsteuer- u Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch zu nehmen würde ich dies tun. Riestern kann man ja sowie so nicht



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook