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Wobei man als Pflegeperson glücklicherweise nicht die Entscheidungsbefugnis darüber hat, ob jemand sterben darf oder nicht ;) . Wo soll man die Grenzen ziehen, wer soll das bestimmen, an welchen Kriterien soll das festgemacht werden? Ist schon ein heikles Thema. Allerdings wurden solche Dinge bei uns immer im Team zusammen mit den Ärzten entschieden, ob Reanimation oder nicht. Oft auch in Rücksprache mit den Angehörigen oder (wenn möglich) mit dem Patienten selber. Wobei ja vor kurzem ein heikler Fall durch die Presse ging (oder geht - ist ja noch nicht ausgestanden): Per Patientenverfügung hat jemand bestimmt, dass er jede lebensverlängernden Maßnahmen ablehnt - und nun liegt diese Person im Koma mit Absterben der kompletten Hirnrinde im Pflegeheim und wird weiter künstlich am Leben gehalten. Der Vater rennt von x nach y um den festgelegten Sterbewunsch gerichtlich durchzusetzen - mit mäßigem Erfolg. Der behandelnde Arzt ordnete die Einstellung der Ernährung (per PEG) an, weil er sich an die Patientenverfügung gebunden fühlte - und das Pflegepersonal setzt sich kurzerhand über diese Anordnung hinweg und setzt die Lebenserhaltung in Eigenregie fort.....
Darüber kann man sicher geteilter Meinung sein - ist ein sehr heißes Eisen.