solche Regelungen sind natürlich förderlich um zur Ersten-Hilfe zu animieren.
Mal wieder ein Beweis für den "Fortschritt" in den USA.
solche Regelungen sind natürlich förderlich um zur Ersten-Hilfe zu animieren.
Mal wieder ein Beweis für den "Fortschritt" in den USA.
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Winny´s Weblog
http://paramedic78.wordpress.com
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hm...von solchen "Rambos" halte ich auch net unbedingt viel...
am Anfang meiner RD-Zeit hatte ich einen Aufkleber "Rettungsdienst" in der Windschutzscheibe pappen...dann hab ich den raus und für ne Zeit lang des ASB-Schildchen rein...inzwischen hängt da ausser dem Duftbäumchen "Ocean" nix mehr...
ich weiß net, ob ihr denRechtsanwalt Spengler kennt....der is einer der wenigen Anwälte deutschlandweit, der sich näher mit den RD-Gesetzen befasst...er schreibt fürs Rettungsmagazin und ist Justiziar des BVRD...
Wir hatten den während der RA-Ausbildung ca. 1 Woche im Unterricht, und er hat uns wirklich viel rechtliche Dinge klar gemacht...
Wenn z.B. ein RA (nur als Beispiel, kann auch RS oder geringer sein) einen Koffer mit Infusion, Intubation usw aufm Privatauto hat, er zu einem Unfall kommt und er dann einem Pat hilft und im schadet weil er das vorhandene Material nur spazieren fährt und keine Ahnung von Tuten und Blasen hat, ist das Körperverletzung durch Unterlassen (*imStGBkram*) laut §223 (Körperverletzung) und § 323c (Unterlassene Hilfeleistung) StGB und das ist strafbar.
Deswegen hab ich zwar einen aufgemotzen Erst-Hilfe-Kasten im Auto, der ist bestückt wie ein stinknormaler EH-Kasten, einem Ambu-Beutel, etwas mehr Verbandmaterial, 2 Sam-Splints und Handschuhe in meiner Größe...
und sollte ich mal meine RD-Jacke transportieren, weil ich sie zuhause wasche, dann liegt die hinten im Kofferraum.
Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt.
Gotthold Ephraim Lessing
-->> GarantenpflichtOriginal geschrieben von Sani
[...] Wenn z.B. ein RA (nur als Beispiel, kann auch RS oder geringer sein) einen Koffer mit Infusion, Intubation usw aufm Privatauto hat, er zu einem Unfall kommt und er dann einem Pat hilft und im schadet weil er das vorhandene Material nur spazieren fährt und keine Ahnung von Tuten und Blasen hat, ist das Körperverletzung durch Unterlassen (*imStGBkram*) laut §223 (Körperverletzung) und § 323c (Unterlassene Hilfeleistung) StGB und das ist strafbar. [...]
"Entscheide dich für Hypothekenraten, Waschmaschinen, Autos; entscheide dich dafür, auf der Couch rumzusitzen & bescheuerte Gameshows anzuglotzen, während du dir Junkfood in den Mund stopfst. Entscheide dich dafür, langsam zu verrotten. Entscheide dich fürs Leben."
[Trainspotting]
auch Garantenstellung genannt....ich schau mal nach, wenn ich meine Pizza gefuttert hab....*schmatz*
Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt.
Gotthold Ephraim Lessing
He, ich habe nicht gesagt, daß ich garnichts mache!Original geschrieben von Hoffi
Ich denke in Deutschland ist die Gefahr von einem Anwalt atomisiert zu werden (noch) relativ gering. Wir sind ja auch nur ein Schurkenstaat wie Libien
Ich denke mal nichts machen ist auf jeden Fall nicht richtig.
Aber es ist ein Unterschied ob man "normale" Erste-Hilfe mit Null Equipment macht oder erweiterete Hilfe mit dem Komplett-Gerödel aus dem Kofferaum leistet. Und wenn ich die ganze Apotheke aus dem Auto in den Patienten reinjage, natürlich mit entsprechender Indikation - klar!, und der trotzdem stirbt, ja, auch das gibt es manchmal, dann stehe ich vor dem Kadi und bekomme vorgeworfen, daß der Patient es ja vielleicht auch ohne die Medis gepackt hätte. Und deswegen könnte es ja sein, sehr hypothetisch, aber es könnte, daß meine Medikamente - trotz richtiger Indikation - die Situation verschlechtert haben. Und *rumms* bin ich dran Desgen: Keine Notfallkoffer, etc. dabei haben ist zwar für den Patienten schlechter (da man nur die "Basics" machen kann), für mich aber gesünder...