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Thema: Arbeitszeiten

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    auf dem Boden der Tatsachen Avatar von RS-USER-Sani
    Registriert seit
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    11.389
    Original geschrieben von RainerB
    @ Sani gar keinen Dienst heute? Keine 135% Feiertagszulage?? *gg*
    ich hab heut schon gearbeitet....von gestern 18Uhr bis heute 8 Uhr....das reicht fürs erste....ich darf morgen wieder ran...zur Tagschicht !! (7-18)
    Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt.
    Gotthold Ephraim Lessing



  2. #2
    Leeeer RA
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    193
    Original geschrieben von Sani
    von gestern 18Uhr bis heute 8 Uhr..
    Was n das für ne Schicht??? Habt Ihr soviel Bereitschaftszeit, dass Ihr 14 Std arbeiten müsst??? *staun*
    Wie sagte doch mal ein weiser Rettungsassistent:
    "Sind die Pupillen weit und eckig - gehts dem patienten wirklich dreckig!"



  3. #3
    auf dem Boden der Tatsachen Avatar von RS-USER-Sani
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    08.03.2003
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    11.389
    hör mir bloss auf mit Bereitschaftszeit !!

    normalerweise geht die Nachtschicht bis um 7 Uhr....nur an Feiertagen und am WE bis 8 Uhr...und des ganze is ne inoffizielle Regelung...

    Für meine Tagschicht bekomm ich von 11 Std. Dienst 8,75 angerechnet...und für die Nachtschicht 10,75....d.h. in einer Woche (6 Tage Dienst) geht mir ein ganzer (8h)Tag verloren an Arbeitszeit !!
    Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt.
    Gotthold Ephraim Lessing



  4. #4
    Oberotze aus Mü-Kä Avatar von RS-USER-Sventilator
    Registriert seit
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    1.167
    aber das ist doch soweit ich weiß nicht zulässig, Bereitschaftszeit ist doch gleich Arbeitszeit !?!
    ******************************
    Winny´s Weblog

    http://paramedic78.wordpress.com

    ******************************



  5. #5
    DerBlinde
    Guest
    Dazu darf ich mal die letzte Ausgabe der MB-Zeitung zitieren:

    "Der Rechtsgutachter beim EuGH hat nun auch bei den RS und RAs bestätigt, daß Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist (Az.: C-397/01 u.a.), genauso wie er es bereits bei den Ärzten getan hat.
    Die europäische Arbeitszeit-Richtlinie, die Dauerdienste verbietet, greift nach Ansicht des Rechtsgutachters Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer beim EuGH auch bei den Rettern.
    Wie der Gutachter erklärte, müssen die Arbeitsgerichte europäisches Recht unmittelbar anwenden. Der EuGH wird sein entsprechendes Urteil voraussichtlich im Sommer verkünden. Er ist allerdings nicht an die Gutachter gebunden, folgt diesen aber in der Regel."

    Alles klar? Eben! Noch ist garnichts klar! ;)



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