Ist in der EN 1789 aber schlicht so vorgesehen.
Typ A1 - Krankenwagen > Transport von einem Patienten
Typ A2 - Krankenwagen > Transport von mehreren Patienten
Typ B - Notfallkrankenwagen > für den Transport, die Erstversorgung und die Überwachung von Patienten
Typ C - Rettungswagen > für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten
Der Bund, der diese NKTW ja beschafft hat, wollte eine Möglichteil Patienten zu transportieren und zu überwachen. Allerdings hat er gesagt das es nicht nötig ist das dies durch einen RTW erledigt wird. Daher die Beschaffung von NKTW.
Und so nebenbei, gegenüber den alten Kats-KTW (Typ A2) ist das ein riesen Fortschritt.
Ich persönlich denke, das für den Fall, für den diese Fahrzeuge gedacht sind ein RTW überdimensioniert wäre, so konnte quasi fürs gleiche Geld mehr Fahrzeuge beschafft werden.
BTW: In anderen Ländern (z.B. Österreich) fahren diese Typ B schon lange Rettung, für die meisten Fälle reicht die Fahrzeugart.