@Irritator: Rettungshamster hat den selben link schon gesetzt. ;)
Ich habe auch noch einmal in meinen Unterlagen gegraben und folgendes gefunden:
Ein Unfall ist ein (scheinbar) zufälliges Ereignis, fast immer ausgelöst durch menschliche Unachtsamkeit, mit meist schwerwiegenden Folgen.
Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig eintreten. Vorsätzliche Handlungen, wie Selbstverstümmelung fallen nicht unter den Versicherungschutz. (Daher die Unterscheidung grob fahrlässig und vorsätzlich, wie der Irritator schon sagte. ;) )
Das Merkmal der Unfreiwilligkeit bezieht sich auf die Gesundheitsschädigung. Bei der Rettung eines Menschen, bei Notwehr, ja, sogar bei grob fahrlässigem Handeln (z. B. Nichtbenutzen von Schutzausrüstungen) treten Gesundheitsschädigungen unfreiwillig ein und gelten daher als Unfall.