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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #76
    komm' se ma her Avatar von RS-USER-Frollein
    Registriert seit
    11.05.2003
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    272
    @Irritator: Rettungshamster hat den selben link schon gesetzt. ;)

    Ich habe auch noch einmal in meinen Unterlagen gegraben und folgendes gefunden:


    Ein Unfall ist ein (scheinbar) zufälliges Ereignis, fast immer ausgelöst durch menschliche Unachtsamkeit, mit meist schwerwiegenden Folgen.
    Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig eintreten. Vorsätzliche Handlungen, wie Selbstverstümmelung fallen nicht unter den Versicherungschutz. (Daher die Unterscheidung grob fahrlässig und vorsätzlich, wie der Irritator schon sagte. ;) )

    Das Merkmal der Unfreiwilligkeit bezieht sich auf die Gesundheitsschädigung. Bei der Rettung eines Menschen, bei Notwehr, ja, sogar bei grob fahrlässigem Handeln (z. B. Nichtbenutzen von Schutzausrüstungen) treten Gesundheitsschädigungen unfreiwillig ein und gelten daher als Unfall.
    und was jetzt ?



  2. #77
    das ultima ratio Avatar von der Irritator
    Registriert seit
    11.06.2003
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    467
    Original geschrieben von Frollein
    @Irritator: Rettungshamster hat den selben link schon gesetzt. ;)

    Ja, sorry. Hab es gerade geändert. ;)



  3. #78
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-rettungshamster
    Registriert seit
    19.04.2003
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    12.376
    Hab schon im letzten Jahr mal die BG angeschrieben um die Frage geklärt zu bekommen wie es sich bei NSV bei Recapping durch Insulinpens verhält......tja, irgendwie scheinen die Jungs und Mädels schwer beschäftigt zu sein......aber ich bleib mal dran
    Die einzige Gefahr im Leben besteht darin, niemals ein Risiko einzugehen.



  4. #79
    Neuro Retter Avatar von Intensivling
    Registriert seit
    02.10.2003
    Beiträge
    6.673
    Original geschrieben von Frollein
    @Irritator: Rettungshamster hat den selben link schon gesetzt. ;)

    Ich habe auch noch einmal in meinen Unterlagen gegraben und folgendes gefunden:


    Ein Unfall ist ein (scheinbar) zufälliges Ereignis, fast immer ausgelöst durch menschliche Unachtsamkeit, mit meist schwerwiegenden Folgen.
    Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig eintreten. Vorsätzliche Handlungen, wie Selbstverstümmelung fallen nicht unter den Versicherungschutz. (Daher die Unterscheidung grob fahrlässig und vorsätzlich, wie der Irritator schon sagte. ;) )
    Nach DIN ist der Unfall :

    Unfall ist ein ungewolltes, plötzlich auftretendes Ereignis welches einen Schaden verursacht !
    Ich mache Urlaub...
    am Euler-Liljestrand!!!



  5. #80
    Motivation in Person Avatar von RS-USER-Claudi
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    6.382
    ich dachte, das mit den versicherten Nadelstichverletzungen wäre längst geklärt.
    Naja. Da ich z. Zt. noch im "bad BÄD" arbeite , also an der Quelle sitze, hab ich mal
    bei der Berufsgenossenschaft angerufen. Ich hätt' auch meinen Chef fragen können, aber wer hört schon auf die Meinung eines Arbeitsmediziners....
    Ich bekam folgende Antwort (nach langem hin und her: "was ist denn bei euch passiert?" "Nix, ich frag nur generell mal" "Aha - und was ist der konkrete Anlass?" "Eine kleine Diskussion unter Pflegekräften" "Ja - aber was ist der konkrete Anlass?" "Ich sag ja - es gibt keinen konkreten Anlass. Ich frag nur generell" "mhmm... also wenn Ihrer Meinung nach ein Arbeitsunfall eingetreten ist, dann sollten Sie das umgehend dem UV-Träger melden..." "Jaaa - aber ich frag doch nur grundsätzlich....") ;)

    Also: Unfälle, die durch Nadelstichverletzungen verursacht werden, sind grundsätzlich als Arbeitsunfall anzuerkennen. Ein solcher Unfall liegt vor, wenn ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis während der Arbeit zu einem Gesundheitsschaden führt. Dabei ist es unerheblich, ob Fahrlässigkeit auslösende Ursache war. Nahezu alle Arbeitsunfälle sind durch Fahrlässigkeit verursacht. Das waren die Worte des freundlichen Herrn.
    Die genaue Definition nach SGB VII (und die zählt, egal was DIN Martin sagt )hab ich dann auch noch mal rausgesucht (auch wenns hier bestimmt schon erwähnt wurde):
    Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Ende der Def.
    Ein Dementi ist der verzweifelte Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube hineinzubekommen



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