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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von nefgeländefahrer
    Mitglied seit
    21.05.2003
    Beiträge
    13.052

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    hi , liebe leute
    eine frage kenn sich jemand über verfahrenweise bei beschwerden über ärzte bei der KV aus?
    danke
    ------------------------------------------------------
    Ich möchte so ruhig sterben wie mein Opa............
    aber nicht schreiend und heulend wie seine Beifahrer
    nur ca. 1 % der Straßen dieses Planeten Erde sind geteert.......99 % sind es nicht
    Funkamteure in Hilfsorganisationen



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  2. #2
    Vertrauen ist gut...
    Mitglied seit
    24.09.2003
    Beiträge
    248
    Beschwerde schriftlich formulieren und Tatsachen angeben.
    Anschrift: entweder kassenärztliche Vereinigung deines Bundeslandes oder direkt an die Landesärztekammer.
    Dort wird dann dem ganzen nachgegangen. ;)
    Nichts ist unmöglich?
    Dann brat mir mal 'nen Schneeball knusprig!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-DocMezzoMix
    Mitglied seit
    13.03.2003
    Beiträge
    3.803

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    Wir wenden uns hier bei Problemen an die Chefsekretärin (Frag mal die Disponenten vom ÄND die haben da bestimmt ne Nummer) wenn wir uns über einen Niedergelassen beschweren,meist kurzer Dienstweg und die liest dem betreffenden dann die Leviten, da geht es aber meist um die erreichbarkeit (Bin im Urlaub uns vertritt der ÄND). Bei offiziellen medizinischen Beschwerden in Schriftform mit allen wichtigen relevanten Daten, Zeugen und nie verkehrt auch ner Aussage des "Opfers" an die offizielle Postadresse des KV (hab aber die erfahrung gemacht, wenn sich Pat. und RD/andere Beteiligte getrennt voneinander beschweren, hat das mehr erfolg.) Und so ne kleine Erwähnung vom Gesundheitsamt im Verteiler ist auch net verkehrt (je nach dem wie und wo es zum Reibungspunkt kam)
    Nach müde kommt blöd....



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