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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Hoffi
    Mitglied seit
    06.04.2003
    Beiträge
    20.287

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    ich meine mittlere Reife
    The problem with America is stupidity. I'm not saying there should be a capital punishment for stupidity, but why don't we just take the safety labels off of everything and let the problem solve itself?



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  2. #22
    ToolKing
    Guest
    Habe gerade bei arbeitsamt.de nochmal nachgeblättert, da stand aber gar nix von einer Mindestschulbildung als Zugangsvoraussetzung...



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  3. #23
    auf dem Boden der Tatsachen Avatar von RS-USER-Sani
    Mitglied seit
    08.03.2003
    Beiträge
    11.389
    Voraussetzung für die Ausbildung zur Krankenschwester und auch -pfleger ist die Mittlere Reife.

    Man kann auch mit Quali die Ausbildung anfangen, allerdings muss man dann noch auf eine Pflegevorschule oder so ähnlich ...
    Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt.
    Gotthold Ephraim Lessing



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  4. #24
    ToolKing
    Guest
    In der DDR gabs damals ein einjähriges Mediziner-Abitur für Krankenpflegepersonal, allerdings waren die Plätze sehr, sehr beschränkt...



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  5. #25
    komm' se ma her Avatar von RS-USER-Frollein
    Mitglied seit
    11.05.2003
    Beiträge
    272

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    Original geschrieben von Sani
    Voraussetzung für die Ausbildung zur Krankenschwester und auch -pfleger ist die Mittlere Reife.

    Man kann auch mit Quali die Ausbildung anfangen, allerdings muss man dann noch auf eine Pflegevorschule oder so ähnlich ...
    ja genau. Brandaktuell aus dem neuen Krankenpflegegesetz (1.1.04)

    § 5
    Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung ist

    1. dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes nach ungeeignet ist und
    2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
    oder
    3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
    oder
    b) einer Erlaubnis als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer oder einer Erlaubnis als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer, sofern die Ausbildung dafür mindestens ein Jahr gedauert hat.

    Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgesehen. Nach dem alten Pflegegesetz war auch die Vollendung des 17. Lebensjahres Voraussetzung. Aber die Pflegeschulen haben meistens schon von sich aus darauf geachtet, dass die Schüler ca. 19-20 Jahre alt waren. ;)

    Eine Freundin von mir hat nach dem Staatsexamen ihr Abi per Abendgymnasium nachgeholt (berufsbegleitend) und hat dann mit 25 Jahren angefangen Medizin zu studieren. Das finde ich schon noch akzeptabel. Auch wenn man nach der Schule vielleicht 1 oder 2 Jahre zur Orientierung braucht. Aber in den 30ern würde ich auch kein Studium zur Selbstverwirklichung mehr anfangen. Da würde mir ehrlich der Nerv fehlen.
    und was jetzt ?



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