Interessante "Logik": Weil die Anlage einer Ventrikeldrainage nicht zu den pflegerischen Tätigkeiten gehört, ist ihre Bedeutung Deines Erachtens nachrangig. Ganz schön überheblich, mein Lieber! Zum Glück gebürt in Deutschland das therapeutische Privileg immer noch dem Arzt und das Pflegepersonal agiert als nachrangiger und weisungsgebundener Heilgehilfe. Als anästhesiologischer Dauerkonsiliarius einer neurochirurgischen Intensivstation kann ich Dir versichern, daß Deine wenig fundierte Meinung hier höchstens ein müdes Lächeln verursacht: Schuster bleib bei Deinen Leisten!Original geschrieben von Intensivling
Das ist in dem Text zu finden, wenn du richtig gelesen hast. Die Anlage einer Ventrikeldrainage ist NICHT die wichtigste Therapie zur Hirndrucksenkung, da es NICHT im pflegerischen Ermessen liegt diese legen zu lassen.
Allerdings teile ich die Ansicht, daß es nicht sinnvoll ist, einen Patienten totzupflegen (sic!). Leider geschieht dies immer häufiger in dem verkrampften Bemühen die "Pflege" zu verselbständigen. "Pflege" ist eben nicht nur Körperpflege. Allerdings auch keine der ärztliche Tätigkeit gegenüberzustellende Eigenmacht, sondern Erfüllung eines ärztlich angeordneten Therapeikonzepts. Wer damit nicht leben kann, sollte lieber Medizin studieren oder Steine kloppen.