Würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen, also folgende Situation:

Eine Frau hat eine geschlossene Laparoskopie durchführen
lassen. Über Komplikationen, wie Verletzung/Perforation des Darms und anderer Organe wurde sie durch Formblatt ordnungsgemäß belehrt. Die benannte Komplikation trat ein. Beim Durchstoßen der Bauchdecke wurde das Führungsrohr bzw. das Lapraskop so weit in die Bauchdecke gestoßen, daß tief im Bauchinnenraum der Darm beschädigt wurde. Der Vorwurf
richtet sich gegen die "handwerklich" unsaubere Arbeit des
Oparateurs.

Nun meine Fragen:
1.Läßt die Art der Verletzung, die auf Grund des dann notwendig gewordenen chirugischen Eingriffs des Gefäßchirurgen sicherlich dokumentiert wurde einen Schluß auf die Tiefe zu, mit der das Führungsrohr/Laproskop in den Körper eingeführt wurde oder ist eine örtliche Lokalisation dieser Stelle des Darms auf Grund des eingeleiteten Kohlensäuregases im Nachgang nicht möglich?

2. Läßt allein die Tiefe des eingeführten Laproskops bzw des Führungsrohrs beim ersten Durchstoßen der Bauchdecke den Schluß auf einen handwerklichen Fehler des Operateurs überhaupt zu?


Vorab schon mal Danke ;)