Selbstverständlich dürfen in Deutschland Narkosen nur von Ärzten durchgeführt werden, die überdies hierbei um umfassende Kenntnisse im Bereich der Anästhesie verfügen müssen. Im Prozeßfall wird hier der Facharztstandard eines Anästhesisten als Meßlatte angelegt. Auch Lokal- oder Regionalanästhesien fallen in den Bereich ärztlicher Tätigkeit. Die sehr verantwortungsvolle Tätigkeit des Anästhesiefachpflegepersonals erstreckt sich auf die sachgemäße Vorbereitung und Assistenz bei der Narkose-Einleitung, -Aufrechterhaltung und -Ausleitung. Hierzu ist eine weitreichende Fachkenntnis, insbesondere medizintechnischer Natur, notwendig. Persönlich weigere ich mich strikt, eine Narkose ohne Anästhesiepflegepersonal einzuleiten.