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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Avatar von RS-USER-Nufragnich
    Registriert seit
    02.02.2004
    Beiträge
    228
    Hallo Wissende!

    Mal ne Frage: Angenommen ein Patient hat sich gegen eine bestimmt Therapie (z.B. künstliche Ernährung) entschieden oder möchte nicht, dass lebensverlängernde Massnahmen durchgeführt werden. Dieser Patientenwille ist schriftlich dokumentiert. Der Patient wird bewußtlos und der Arzt ordnet eine Therapie gegen den Willen des Patienten an. Macht sich das Pflegepersonal, dass diese Anordnung umsetzt in diesem Moment strafbar?



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Hoffi
    Registriert seit
    06.04.2003
    Beiträge
    20.287
    nein, der doc darf sich über solche anordnungen hinwegsetzen.
    The problem with America is stupidity. I'm not saying there should be a capital punishment for stupidity, but why don't we just take the safety labels off of everything and let the problem solve itself?



  3. #3
    doppelt fürchterbar
    Registriert seit
    17.02.2004
    Beiträge
    1.358
    Hm, bei uns is da auch sowas mit einem Kiddie... ateminsuffizient; der Papa hat mit der Klinik, in die üblicherweise eingeliefert wird, eine CPR ausgeschlossen -sie solle im Heim "einschlafen" (=ersticken...) dürfen...

    aber wie isn das, wenn eine Kollegin Panik kriegt und der Notarzt kommt ?

    Der MUSS doch trotz des Zettels von Papa und Klinikarzt alles machen, oder nicht ?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Dieser Text wurde mit 100% chlorfrei gebleichten, glücklichen Elektronen erzeugt.
    Diese entstammen keiner Lagerelektronenhaltung und werden nicht zu ihrer Arbeit gezwungen!!!



  4. #4
    Macht die Pat platt Avatar von silver tabby
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    18.03.2003
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    3.836
    Das ist mal wieder eine heikle Angelegenheit und im Grunde genommen ist jede Lösung sch....
    genau geommen müsste eine schriftliche Verfügung ausreichen, dass der Arzt nichts macht, vorausgesetzt es bestehen keine gerechtfertigten Zweifel, dass das Dokument echt ist (also im zweifel irgendwas vom Anwalt beglaubigtes, wenn mna sicher gehen will.)
    Andererseits wurde uns ein klassiches Beispiel in der Kindervorlesung genannt: Ehepaar mit Frühchen, knapp unter der 27 Wochen Grenze, danach muss man alles machen vorher dürfen die Eltern entscheiden. In dem Fall wollten die Eltern, dass nichts gemacht wird. Der Arzt konnte es nicht mit ansehen, hat das Baby reanimiert und maximal versorgt, es hat schwer behindert überlebt und der Doc zahlt jetzt Unterhalt...
    Aber genau kenn ich mich zu meiner Schande mit den rechtlichen Grundlagen nicht aus...
    Gift in den Händen eines Weisen ist ein Heilmittel,
    Ein Heilmittel in den Händen eines Toren ist ein Gift...

    Vieles ist leichter begonnen als beendet... (J.W.v. Goethe)



  5. #5
    Banned Avatar von RS-USER-Bärentöter
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    5.208
    nee ich muß nicht alles machen...wenn ich von einem Patienten weiß, daß er im Finalstadium ist, mache ich manches nicht mehr. Das Problem ist, woher man die Info hat, die Angehörigen reden oft nicht die Wahrheit. Einen Patienten mit ALS z.B. sollte man auch nicht unbedingt beschnorcheln.
    Zum Thema Patientenverfügung gibt es derzeit einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung, früher war sie gar nix wert, da man ja nie den aktuellen mutmaßlichen Willen des Patienten kannte.



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