Mehr Rechte für Todkranke
Patienten sollen künftig mehr Rechtssicherheit erhalten, dass im Notfall ihrem Wunsch nach Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen auch entsprochen wird. Bundsjustizministerin Brigitte Zypries kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Ferner plädierte sie dafür, dass mehr Menschen als bisher so genannte Patientenverfügungen abgeben sollen, in denen sie über ihren Willen im Fall von schweren Erkrankungen Auskunft geben. Aktive Sterbehilfe lehnt die Bundesregierung weiter strikt ab.
Zypries entsprach damit den Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Expertenkommission. Der daran beteiligte Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßte den Abschlussbericht als deutlichen Fortschritt. Endlich werde klargestellt, dass Bürger in einer Patientenverfügung nicht nur bezogen auf eine aussichtslose beziehungsweise todesnahe Situation, sondern prinzipiell über jede gewünschte oder abgelehnte Behandlung vorsorglich selbst bestimmen könnten, lobte die Beauftragte des HVD, Gita Neumann.
Passive Sterbehilfe wird verbindlich
Wichtig sei auch die Klarstellung, dass bei ärztlicher Befolgung des Patientenwillens die so genannte passive oder indirekte Sterbehilfe "nicht etwa verboten, sondern im Gegenteil geboten, ja bei gefordertem Behandlungsverzicht verbindlich vorgeschrieben ist".
Zypries hatte die Arbeitsgemeinschaft aus Medizinern, Juristen und Kirchenvertretern im vergangenen September eingesetzt um zu klären, welche Kriterien für eine Patientenverfügung gelten müssen. Anlass war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem auch bei einer vorliegenden Verfügung das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss, weil die Entscheidung über die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen keinem Betreuer allein aufgebürdet werden könne.
Quelle: Tagesschau