Auch das ist nicht ganz korrekt! Man kann sich nicht mit allen Taten hinter dem rechtfertigenden Notstand verstecken!!
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Das kann ich prinzipiell nur befürworten.Original geschrieben von DerBlinde
Von Dingen, die man nicht 100%ig versteht, sollte man lieber die Finger lassen!!
Allerdings geht es ja hier um einen übergesetzlichen Notstand. Da zeigt für mich derjenige, der am Sterbenden die Koniotomie versucht, mehr ärztliche Ethik als derjenige, der sich hinter Bürokratismen verschanzt und dem Patienten beim Ersticken zuschaut.
Wenn der Patient stirbt, ist alles erlaubt, außer grobem Unfug!
Schlußendlich ist ein chirurgischer Zugang zur Trachea ohnehin eine sehr seltene notfallmedizinische Maßnahme und ich habe bei weit über 1000 NA-Einsätzen nur einmal dazu greifen müssen; habe dann aber tracheotomiert, da ich dies vom Tierexperiment besser kannte.
Neminem laede, immo omnes quantum potes iuva
Auch das ist nicht ganz korrekt! Man kann sich nicht mit allen Taten hinter dem rechtfertigenden Notstand verstecken!!
Diabetes ist kein Zuckerschlecken!!
Sorry, aber das ist sattsam bekannter Humbug! Bei einer Verlegung der oberen Luftwege hilft die Jetbeatmung durch 2.0 Kanüle nicht, da das Tidalvolumen nicht nach oben abströmen kann. Letztendlich wirst Du nur noch einen satten Pneu erzeugen. Konventionell durch eine 2.0 Kanüle zu ventilieren? Versuch's mal! Geht nicht!Original geschrieben von Rippenspreizer
Eine Alternative zur Koniotomie in wirklichen Notfallsituationen erscheint mit immer noch die 100% O2-Ventilation durch eine 2,0 Braunüle, die zwischen Schild- und Ringknorpel eingeführt wird.
Das ist zwar ein lausiges AMV aber sollte zum Überleben erstmal reichen!
Gruss, Daniel
Neminem laede, immo omnes quantum potes iuva
Och Mönsch! Wir waren argumentativ gerade so gut dabei und dann sowasOriginal geschrieben von Dr. Magill
Allerdings geht es ja hier um einen übergesetzlichen Notstand. Da zeigt für mich derjenige, der am Sterbenden die Koniotomie versucht, mehr ärztliche Ethik als derjenige, der sich hinter Bürokratismen verschanzt und dem Patienten beim Ersticken zuschaut.
Wie schützen wir denn den Patienten vor diesem groben Unfug? Wer sagt, ab wann man was kann/darf? Wer schätzt denn die Kompetenzen richtig ein und wer garantiert, dass es nicht zu grobem Unfug kommt?
Das ist schon fast philosophischen Niveau, aber wir sollten uns tatsächlich fragen, ob man alles, was man machen könnte auch tatsächlich machen darf. Ich bin sicherlich der letzte, der sich hinter restriktiven Bürokratismen verschanzt. Trotzdem bin ich für Regeln und Vereinbarungen. Und um bei unserem Beispiel "Koniotomie" zu bleiben:
(1.ist es eine ärztliche Massnahme)
2.erfordert sie praktische Erfahrung und
3.theoretisches Hintergrundwissen
4.muss die Indikation "Ultima ratio" sein
5.muss man das als Nicht-Arzt immer rechtfertigen können, auch wenn es kolosal "in die Hose" geht!
Also kurzum: Wenn ein nicht-ärztlicher Mitarbeiter(in) des Rettungsdienstes die Indikation zur Koniotomie stellt, sollten o.g. Punkte erfüllt sein; alles andere ist grober Unfug.
La vie est dure sans confiture
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vielleicht ganz interressant...
http://intensivtherapie.de/print/p_f..._intubate.html
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