Bei mir hier (Bayern) wurde der Rücktritt vom Physikum nach Erhalt der Zulassung zum Examen nicht mehr genehmigt - d.h. ein ärztliches Attest musste sein. Der Rücktritt sei generell nur VOR dem Eintreffen der Zulassung ohne Angabe von Gründen möglich.
Grüße!
Rick