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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zur Einwilligung des Patienten:
    Nach den Lehrmeinungen muss ein Patient natürlich über die Maßnahmen informiert und aufgeklärt werden. Ich habe es aber in der Praxis noch nie erlebt, dass ein Patient wirklich über alle Maßnahmen und mögliche Risiken aufgeklärt wird und um seine Einwilligung gefragt wird. Nachdem der Transport ins KH auch eine Maßnahme ist, frage ich den Patienten auch nicht ob er das überhaupt will und sage auch nicht: "Wir werden jetzt mit Blaulicht und Tatütata ins Krankenhaus düblen, aber da viele Verkehrsteilnehmer zu blöd sind, unsere Sonderrechte im Straßenverkehr anzuerkennen, ist unser Unfallrisiko wesentlich erhöht. Im schlimmsten Fall könnten Sie bei einem Unfall sterben..." Na da wird sich jeder 3mal überlegen, ob er mitfährt.

    In .at braucht man jedoch bei Patienten ohne Bewusstsein keine Einwilligung und man muss auch nicht über mögliche Risiken aufklären. Is ja auch irgendwie logisch. ("So, Herr Müller. Wir werden jetzt bei ihnen eine Herz-Lungen Wiederbelebung durchführen. Dabei ist es möglich, dass ihnen ein paar Rippen brechen, die dann die Lunge durchspießen und einen Spannungspneumothorax verursachen können. Wenn sie dennoch einverstanden sind, unterschreiben sie bitte hier." )

    Ich verstehe die Bestimmungen bezüglich Notfallkompetenz in .at sowieso nicht ganz. Da hängt man überall AEDs auf, damit Ersthelfer schnell defibrillieren können, aber dann verbietet man uns ausgebildeten Rettungssanis (mit RDH in .de vergleichbar) die Blutzuckermessung mit dem Argument, dass in solchen Fällen, wo eine BZ Messung notwendig ist, sowieso ein NA hingeschickt wird. Meistens sind wir aber mit dem RTW einige min vor dem NEF da und da wärs doch nicht schlecht, wenn der NA sofort über den BZ bescheid weiß und ihn nicht selbst messen muss, denn Zeit hat man bei Notfällen am wenigsten...
    Schmerz ist Ansichtssache!



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Original geschrieben von 10mg_Ketanest_i.v.
    Nachdem der Transport ins KH auch eine Maßnahme ist, frage ich den Patienten auch nicht ob er das überhaupt will
    Aber Holla. Und wie gefragt wird. Das ist nämlich eine Freiheitsentziehende Maßnahme. Übrigens kann die Einwilligung außer Mündlich auch durch eindeutige Bewegungen kenntliche gemacht werden. Wenn ich jmd sage ich würd ihnen nun gerne einen Zugang legen dadurch blablabla und er hällt mir dann den Arm entgegen kann ich das als Einwilligung betrachten. Aber nochmal zurück zum Transport. Es wird kein Patient gegen seinen Willen irgendwo hingebracht. Wenn er aussteigen will soll ers tun. Das ich dann hinterher fahre mir Doc und Polizei beihole wenn er unbedingt mit muss (Eigegengefährung) Aber so an sich, ist jeder Mensch frei dort hin zu gehen wo er will und auch Maßnahmen zu verweigern. Also mit Blind losstechen bzw einpacken und mit evtl Gewalt zu einer Fahrt zwingen ist nicht so das Wahre.
    Mau



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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Das mit dem Sanis dürfen keine BZ Messen verstehe ich auch nicht so ganz? Wo wird da argumentier? Infektionsgefahr? Oder das der Sani an sich mit dem BZ nix anfangen kann (weil er keine G40 geben darf?) In Mainz wirdst du eigendlcih schräg angeguggt wenn der Hypoglycämiker noch nicht wieder nen normalen BZ hat bis der Doc kommt (falls er überhaupt kommt). Aber das ist in jedem Rettungsdienstbereich anders. Ich weis von einem irgendwo in Hessen wo für das Legen eines PVZ ein Doc geholt wird. Also wirklich für das Stechen .. Hier würden Doc dich echt schief anschaun.

    So und nun geh ich mal auf die Weihnachtsfeier .. schönen abend noch ;)
    Mau



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  4. #9
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    Original geschrieben von blacksheep
    Aber Holla. Und wie gefragt wird. Das ist nämlich eine Freiheitsentziehende Maßnahme.
    So hab ich das auch nicht gemeint. Ich meine wenn ein Pat. den Transport ausdrücklich verweigert, klären wir ihn natürlich über die Konsequenzen auf, dokumentieren dies mit einem Revers und fordern gegebenenfalls die Exekutive an. Wenn wir den Patienten in den RTW packen und er nicht explizit sagt, dass es für ihn nicht in Ordnung wäre, nehmen wir das als Einverständniserklärung hin.
    Schmerz ist Ansichtssache!



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  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Wenn er nix sagt is okay. Wenn er aber nur das geringste Widerwort erhebt und ich weis er is Zurechnungsfähig, dann red ich mit ihm. erkläre es ihm und erspare mir und ihm ein blödes ereignis. Geschehen bei einem Dialyse Patient aus dem 5ten Stock ohne Aufzug. Er war 90 Jahre und schon x Jahre an der Dialyse und wollte einfach nicht mehr. Mir ihm, seinen Docs von der Dialyse gesprochen und mit seiem HA und wir sind wieder abgerückt. $ Tage später bin ich mim Ärztlichen Notdienst hin um nen Leichenschauschein zu schreiben. Aber er hatte echt lang genug gelitten.
    Mau



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