Zur Einwilligung des Patienten:
Nach den Lehrmeinungen muss ein Patient natürlich über die Maßnahmen informiert und aufgeklärt werden. Ich habe es aber in der Praxis noch nie erlebt, dass ein Patient wirklich über alle Maßnahmen und mögliche Risiken aufgeklärt wird und um seine Einwilligung gefragt wird. Nachdem der Transport ins KH auch eine Maßnahme ist, frage ich den Patienten auch nicht ob er das überhaupt will und sage auch nicht: "Wir werden jetzt mit Blaulicht und Tatütata ins Krankenhaus düblen, aber da viele Verkehrsteilnehmer zu blöd sind, unsere Sonderrechte im Straßenverkehr anzuerkennen, ist unser Unfallrisiko wesentlich erhöht. Im schlimmsten Fall könnten Sie bei einem Unfall sterben..." Na da wird sich jeder 3mal überlegen, ob er mitfährt.
In .at braucht man jedoch bei Patienten ohne Bewusstsein keine Einwilligung und man muss auch nicht über mögliche Risiken aufklären. Is ja auch irgendwie logisch. ("So, Herr Müller. Wir werden jetzt bei ihnen eine Herz-Lungen Wiederbelebung durchführen. Dabei ist es möglich, dass ihnen ein paar Rippen brechen, die dann die Lunge durchspießen und einen Spannungspneumothorax verursachen können. Wenn sie dennoch einverstanden sind, unterschreiben sie bitte hier." )
Ich verstehe die Bestimmungen bezüglich Notfallkompetenz in .at sowieso nicht ganz. Da hängt man überall AEDs auf, damit Ersthelfer schnell defibrillieren können, aber dann verbietet man uns ausgebildeten Rettungssanis (mit RDH in .de vergleichbar) die Blutzuckermessung mit dem Argument, dass in solchen Fällen, wo eine BZ Messung notwendig ist, sowieso ein NA hingeschickt wird. Meistens sind wir aber mit dem RTW einige min vor dem NEF da und da wärs doch nicht schlecht, wenn der NA sofort über den BZ bescheid weiß und ihn nicht selbst messen muss, denn Zeit hat man bei Notfällen am wenigsten...