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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Schwester Rabiata
    Guest
    In der Kinderkrankenpflege habe ich zwar Katheter legen, spritzen gelernt (vor über 20 Jahren), aber diese Tätigkeiten werden immer von den Ärzten ausgeführt.

    Als Schwester alleine ist das bei sich wehrenden, tobenden Kindern auch nicht möglich. Da braucht es sowieso mindestens 2-4 Personen, je nach Alter und Temperament des Patienten.

    Als ich in der Ambulanz anfing, da waren Funktionsteste wie Schweißtest, Atemteste rein ärztliche Aufgabe.
    Aber da die nie Zeit haben, wurde es an mich delegiert.

    Ich als Ambulanzschwester muss die Teste machen - meine Kolleginnen auf Station verweigern diese Tätigkeit.

    Bei großen, kooperativen Kindern mache ich auch schon mal blutentnahmen - auch das wird auf Station nie vorkommen. Aber wenn ich es nicht tue, dann kann es vorkommen, dass die Kinder wegen einer Entnahme stundenlang warten müssen.

    Die Diskussion "pflegerische/ärztliche Tätigkeit" gibt es schon seit über 20 Jahren.... und die Personalknappheit heute (zumindest bei uns im ärztlichen bereich genauso drastisch wie im pflegerischen) macht das nicht besser....



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.07.2004
    Beiträge
    174
    Ich persönlich habe auch gar nix dagegen, ärztliche Aufgaben teilweise zu übernehmen, zumindest wenn ich Zeit dazu habe, denn wenn ein Patient dreimal klingelt um zu fragen, wann er endlich Blut abgenommen kriegt, damit er dann frühstücken kann, hab ich in der Zeit auch Blut abgenommen und der Patient ist erlöst.

    und wo kämen wir hin, wenn jeder immobile urininkontinente Patient auf einen Arzt warten müsste, der ihm einen BDK legt ?

    Ich finde, ich kämpfe mich doch nicht durch 3 Jahre Ausbildung, damit ich hinterher Essen eingeben und Betten machen kann, oder ?
    Muß man verrückt sein, um hier zu arbeiten ?
    Nein, aber es hilft ungemein !!!



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  3. #13
    Sanitöter im Med.Studium Avatar von RS-USER-titan_cb
    Mitglied seit
    20.01.2004
    Beiträge
    646
    Hab mit der Pflege eigentlich nicht allzuviel zu tun ... aber mir scheint die Situation ist in .at etwas klarer geregelt; einige Schnippsel aus den Unterlagen zu den Berufsgruppen im KH:

    ""Der „Gehobene Dienst für Gesundheits- und Der „Gehobene Dienst für Gesundheits- und
    Krankenpflege“ ist der pflegerische Teil der Krankenpflege“ ist der pflegerische Teil der
    gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen, gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen,
    therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur
    Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit
    und zur Verhütung von Krankheiten. und zur Verhütung von Krankheiten.
    Die Tätigkeiten beinhalten auch die Mitarbeit bei Die Tätigkeiten beinhalten auch die Mitarbeit bei
    diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen
    auf ärztliche Anordnung
    ....
    Eigenverantwortlicher
    Tätigkeitsbereich

    Eigenverantwortliche Pflegediagnostik
    • Planung
    • Organisation, Durchführung u. Kontrolle aller pflegerischen
    Maßnahmen im intra- u. extramuralen
    Bereich (Pflegeprozess)
    • Gesundheitsförderung und -beratung im Rahmen
    der Pflege
    • Durchführung der administrativen Aufgaben im
    Rahmen der Pflege

    Mitverantwortlicher
    Tätigkeitsbereich

    1. Verabreichung von Arzneimitteln
    2. Anlegen von Bandagen und Verbänden
    3. Verabreichung von s.c. Insulininjektionen
    4. Durchführung von Sonderernährung (bei liegenden
    Sonden)
    5. Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht
    und Ausscheidungen
    6. Beobachtung der Bewusstseinslage und Atmung
    7. Einfache Wärme- und Lichtanwendungen

    Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
    .... umfasst jene Bereiche, die sowohl die Gesundheitsund
    Krankenpflege als auch andere Berufe des
    Gesundheitswesens betreffen.
    .... Angehörige des „Gehobenen Dienstes für Gesundheits-
    und Krankenpflege“ haben Vorschlagsund
    Mitentscheidungsrecht
    .... und tragen die Durchführungsverantwortung aller
    gesetzten pflegerischen Maßnahmen""
    ...
    (Vorlesung: Pflege/ Modul UKM; 04, Med. Universität Innsbruck)

    .... hoffe dat gibt n einblick
    An richtiga Vorarlberger seet "gsi" ("xi")



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  4. #14
    Motivation in Person Avatar von RS-USER-Claudi
    Mitglied seit
    11.03.2003
    Beiträge
    6.382
    Original geschrieben von Nufragnich
    moin!

    Vor einigen Jahren war die Venenpunktion noch offiziell Bestandteil der Krankenpflegeausbildung.

    Wann soll das bitte gewesen sein? Ich habe meine Ausbildung 1985-1988 gemacht und da gehörte die Venenpunktion definitiv nicht zur Krankenpflegeausbildung. Das damals gültige Gesetz ist erst letztes Jahr abgelöst worden.


    Original geschrieben von Nufragnich


    Mir ist es absolut unverständlich, warum z.B. eine i.m. Injektion oder das Legen eines Blasenkatheters, Aufgaben der Pflege sind während das Blutabnehmen oder Legen einer Braunüle verweigert wird. Was macht den ausgerechnet eine i.m. Injetion zur pflegerischen Aufgaben das Braunülenlegen oder die Venenpunktion nicht? Warum zieht man ausgerechnet da die Grenze? Diese Unterscheidung ist mir absolut nicht klar.

    Nun ja - Wenn ich eine Vene punktiere und etwas injeziere, kann es ziemlich schwerwiegende Folgen haben, wenn ich einen Fehler mache (aufgrund meiner guten Ausbildung ), da das Medikament pronto wirkt. Lege ich eine Braunüle hänge ich auch was an - es wird also direkt etwas in den Blutkreislauf gegeben. Nix dagegen - wenn die Ausbildung entprechend ist. Auf Intensiv ist das ganz normal - aber es hängt nicht umsonst eine Fachausbildung dran. Therapie ist definitiv die Aufgabe des Arztes. Dafür hat der Mensch viele Jahre studiert. Er ordnet an, die Pflege führt deligierte Arbeiten ggf. aus (es gibt sogar eine Vorschrift, wo sich ein Arzt erst davon überzeugen muss, dass besagte Pflegekraft wirklich die fachliche Quali hat).
    Jemand sagte es schon: Pflege basiert hauptsächlich auf den ATL. Wenn diese rein pflegerischen Aufgaben gewissenhaft durchgeführt werden, kann man sehr viel erreichen (weiß ich noch von der Onkologie) - auch ohne, dass man therapeutisch tätig wird.
    Thema Schmerz - warum soll Pflegepersonal nicht auch Schmerzmittel "anordnen" - finde ich schon etwas heftig. Wenn man mal überlegt, dass Schmerzärzte in der Regel Fachärzte der Anästhesie sind und das aus gutem Grund. Hat wirklich jede Pflegekraft den Überblick über Kontraindikationen, Wechselwirkungen etc. ? Ich frage mich ob das Pflegepersonal irgendwie nicht ausgelastet ist, mit den rein pflegerischen Tätigkeiten. Ob Blutabnahmen so furchtbar qualifizierte Tätigkeiten sind, weiß ich nicht. Letztendlich alles Gewohnheit und Übung. Ich hatte morgens jedenfalls immer "Wichtigers" zu tun, als noch über Station zum Blutzapfen zu rennen.
    Ein Dementi ist der verzweifelte Versuch, die Zahnpasta wieder in die Tube hineinzubekommen



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.12.2003
    Beiträge
    163
    Also ich habe unter dem alten Gesetz meine Ausbildung gemacht und wir haben die Venenpunktion gelernt.
    Es ist keine Arbeit, um die ich mich prügeln würde, aber warum soll eine exam. Pflegekraft auf Normalstation nicht einem unserer Kunden das Blut abnehmen, damit er frühstücken kann (wegen nüchtern Blutentnahme).
    Ebenso mit legen eines vernösen Zugangs, damit beispielsweise der eintreffende Arzt dann sofort die i.v.-Medikation applizieren kann, oder dass man im Notfall schon mal Volumen geben kann.
    Dabei geht es meiner Meinung nach nicht um Kompetenzgerangel, oder Profilierungsneurosen sondern um Kundenorientierung!!!
    Vielleicht is ein Beispiel bei Schmerztherapie ein wenig krass gewesen, das seh ich ein, ... aber was ist mit Inkontinenz oder Wundmanagment???
    Pflege darf nichts verordnen.
    Aber das ist eine Sache, die ihre Relevanz erst außerhalb des KH bekommt. Im KH hatte ich damit auch noch nie Probleme. Aber ich kenne viele Kollegen, die um Verordungen für Pflegehilfsmittel beim Arzt betteln müssen. Da stimmt meiner ansicht nach etwas nicht.
    Warum bekommt Pflege da nicht mehr Kompetenz zugesprochen?



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