Eine Anstiftung zur Straftat sehe ich darin nicht, immerhin hat er geschrieben, dass es nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf.
Offensichtlich gibt es Interesse an diesen Produkten, sonst würden sie nicht angeboten werden. Ob dieser Verkauf nun über eBay oder auf irgendwelchen Floh- oder Trödelmärkten stattfindet, ist relativ egal, wer so etwas haben will, kann es sich immer irgendwie beschaffen.
Es hilft auch relativ wenig, die Auktionen zu beenden, die sind schneller wieder drin, als einem lieb ist, gerade die Sofort/Kauf-Auktionen können ja innerhalb kürzester Zeit nach dem Einstellen beendet werden, so schnell kann kein eBay-Mitarbeiter reagieren, vermutlich ist der Verkauf in Deutschland auch nicht verboten, so dass es auch keine rechtliche Grundlage für das Beenden der Auktion gibt.
Diese blauen Blitzer darf man genau sowenig wie auch gelbe Blitzer (da gibt es keinen Unterschied) an Fahrzeugen verbauen und an diesen verwenden.