Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation sind drei paar verschiedene Schuhe.

Nach deiner Bewerbung bei der ZVS erhältst du entweder einen "Zulassungsbescheid" (oder einen "Ablehnungsbescheid"). Der Zulassungsbescheid bedeutet, dass du an der und der Uni zu dem und dem Zeitpunkt dein Studium beginnen kannst. Der Zulassungsbescheid ist an sich nichts anderes als eine Platzreservierung.

Immatrikulation bedeutet, dass du zum Immatrikulationsamt der Uni, für die du eine Zulassung bekommen hast, gehst und dich als Student registrieren lässt, dich also einschreibst. So ähnlich, als wenn du in ein Restaurant gehst und sagst: "Herr Ober, mein Name ist Maus, ich habe reserviert" - "Ja, bitte, gleich hier vorne am Katzentisch." (*jederknüllereinbrüller*)

Bei NC-Studiengängen wird dann noch darauf geachtet, ob man nach der Immatrikulation auch tatsächlich Lehrveranstaltungen belegt oder nur dem süßen Studentenleben fröhnt. Wer keine Kurse macht, fliegt über kurz oder lang raus. Glaube ich zumindest Das nennt man dann Exmatrikulation.

Du wirst also nicht exmatrikuliert, nur weil du eine Zulassung bekommen hast und dann dein Studium wegen Auslandaufenthalt noch nicht beginnst. Du kannst ja nicht exmatrikuliert werden, wenn du nicht immatrikuliert bist

Ich dachte im übrigen, dass du vom Au-pair vielleicht zurücktrittst, wenn du wider Erwarten doch schon sofort einen Studienplatz bekommst Aber wenn du unbeding Au-pair machen willst, dann ist eine vorherige Bewerbung natürlich nicht ganz so wichtig. Obwohl: Ich weiß nicht, wie das beim Au-pair geregelt ist. Aber bei Wehr-/Ersatzdienst wird das Zulassungsverfahren halt nach folgendem Procedere gehandhabt:

1.: Der Student in spe bewirbt sich bei der ZVS und tritt dann seinen Dienst an.

2a: Der Student in spe bekommt noch keinen Studienplatz zugewiesen. Egal, er muss ja eh noch monatelang im Altenheim Bettpfannen wechseln.

oder

2b: Wider Erwarten bekommt der Student in spe von der ZVS einen Studienplatz zugewiesen. Problem: Der Dienst ist noch nicht vorbei. Vorteil: Er hat nach Ende seines Dienstes Anspruch auf eben diesen Studienplatz (samt Studienort).

3. Eine Immatrikulation ist auch im Fall von 2b erst nach Abschluss des Dienstes möglich. Aber wie gesagt: Der Bewerber hat dann Anspruch auf seinen vorher schon zugewiesenen Platz.

Erkundige dich doch mal bei der ZVS, wie das Verfahren im Falle von Au-pair-Diensten abläuft.

cu
luckyblue